• 13.08.2004, 09:43:01
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AK Analyse Reisebeschwerden: Wenn der Urlaub ein Albtraum war (2)

Tipps und Informationen auf der AK Homepage

Wien (OTS) - Statt eines erholsamen Urlaubs hatten Sie nur Zoff?
Heuer erlebten viele KonsumentInnen statt der erholsamsten Tage im
Jahr ihre blauen Wunder. Die AK Konsumentenschützer raten: Machen Sie
nach einer verpatzten Urlaubsreise Ihre Ansprüche sofort mit einem
eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend.

Tipps der AK-Konsumentenschützer
+ Machen Sie nach der Rückkehr aus dem Urlaub Ihre Ansprüche mit
einem eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend.
Einen Musterbrief finden Sie auf der AK Homepage unter
www.konsumentenschutz.at.
+ Lassen Sie sich nicht bei Ihren berechtigten Beschwerden mit
Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren.
Wie hoch Ihre Ansprüche sind, können Sie aus der "Frankfurter
Tabelle" ersehen, die Sie ebenfalls im Internet auf der AK Wien
Homepage finden.
+ Hatte der Urlaub wegen solcher Mängel keinen Erholungswert oder war
der Erholungswert dadurch zumindest erheblich beeinträchtigt, kann
auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude geltend gemacht
werden. Voraussetzung ist ein Verschulden des Reiseveranstalters.
+ Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel sofort vor
Ort. Dokumentieren Sie die Mängel zu Beweiszwecken - Fotos, Zeugen,
Videos.

OTS0057    2004-08-13/09:43

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