• 02.08.2004, 15:14:25
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Ökostromnovelle: WKÖ begrüßt Bartenstein-Entwurf

Schwarzer - Gesetzlich festgelegte Förderbudgets gewährleisten Rechtssicherheit - Neues System ermöglicht faire Verteilung zwischen Ökostromarten

Wien (PWK527) - Die Wirtschaftskammer Österreich unterstützt
ausdrücklich den heute, Montag, von Wirtschaftsminister Bartenstein
vorgelegten Entwurf einer Novelle des Ökostromgesetzes. Laut dem
vorliegenden Entwurf werden Förderbeiträge und Fördermittel künftig
im Voraus festgelegt, wobei sich das Ausmaß der Förderung an den zur
Verfügung stehenden Mitteln zu orientieren hat. Weiters soll die
Ermittlung der kostengünstigsten Ökostromanlagen durch ein
Ausschreibeverfahren erfolgen, wobei davon sowohl
Kleinwasserkraftanlagen als auch Kleinbiomasse- und
Kleinbiogasanlagen ausgenommen bleiben. Außerdem werden nunmehr
Effizeinzkriterien gesetzlich verankert und der Förderzeitraum von
bisher 13 auf 10 Jahre verkürzt. Schließlich werden jetzt auch die
Förderbeiträge und Maximaltarife im Gesetz festgelegt.

"Der vom Wirtschaftsminister vorgelegte Entwurf einer Novelle des
Ökostromgesetzes entspricht im Wesentlichen dem von WKÖ, IV und
Arbeiterkammer gemeinsam ausgearbeiteten Konzept und ist ein
wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Österreich", anerkennt
Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und
Energiepolitik der WKÖ. " Mit der derzeitigen Form der Förderung
erneuerbarer Energien laufen die Kosten aus dem Ruder, wodurch eine
Nachjustierung unumgänglich wurde. Der vorliegende Entwurf ist eine
seriöse und vernünftige Grundlage für die nun folgenden
Diskussionen", stellt Schwarzer fest. "Mit dem Novellenentwurf ist
ein beachtlicher weiterer Ökostromausbau gesichert. Die mittleren
Förderbeiträge für Windkraft/Biomasse/PV werden bereits im Gesetz
fixiert. Sie steigen von 0,242 Cent/kWh im Jahr 2005 auf 0,306
Cent/kWh im Jahr 2010, also immerhin um 26 %."

Durch die Fixierung der Förderbeiträge im Voraus werden die aus der
Ökostromförderung resultierenden Belastungen für die Stromkunden
abschätzbar. "Es hätte nachhaltig negative Auswirkungen für den
Wirtschaftsstandort Österreich, wenn man ein Gesetz, das keine
berechenbaren Rahmenbedingungen für Investoren vorsieht, noch länger
unter den Glassturz gestellt hätte", meint Schwarzer.

In Kumulation mit den Kosten für CO2-Einsparungen, Energieabgaben und
Ökostromförderung besteht für Unternehmen eine nicht mehr tragbare
Gesamtbelastung, der auch durch eine Reform des Ökostromgesetzes
Rechnung getragen werden muss. "Die Festlegung fixer Förderbudgets
per Gesetz verbessert die Rechtssicherheit von Investoren. Sie
ermöglicht es, die derzeitige Einseitigkeit der Förderpraxis zu
korrigieren und alle Ökostromarten fair und angemessen an der
Förderung teilhaben zu lassen", so Schwarzer.

Die Wirtschaftskammer Österreich geht davon aus, dass es nunmehr zu
konstruktiven Gesprächen mit allen Beteiligten kommen wird.
"Diskussionsverweigerung wäre kontraproduktiv, da für jeden
objektiven Betrachter klar ist, dass die jetzige Regelung und die
Einseitigkeit der Förderschwerpunkte einer Reform bedürfen", erklärt
Schwarzer abschließend. (hp)

OTS0127    2004-08-02/15:14

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