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ARBÖ: Sicherheitslücke bei der Warnwestenpflicht ist dringend zu schließen

Gesetz sieht keine Warnwestenpflicht für Autovermieter bzw. Zulassungsbesitzer vor

Wien (OTS) - Auf eine Sicherheits- und Gesetzeslücke macht der ARBÖ am Freitag aufmerksam: laut geltender Gesetzesfassung brauchen Autovermieter den Mietern keine Warnweste zur Verfügung zu stellen. Anders als bei Pannedreieck und Autoapotheke müssen sich die Mieter selbst um eine Warnweste kümmern . "Hier wurde in der Eile der derzeitigen Gesetzesmacher übersehen, dass der Mieter eines Leihwagens (In- oder Ausländer) wohl keine Warnweste im Gepäck mitführt. Die Vermieter sollten Warnwesten daher zum Standard bei der Ausrüstung ihrer Leihfahrzeuge machen", fordert ARBÖ-Generalsekretär Dr. Rudolf Hellar.

Das rechtliche Problem im Detail: die ab 1. Mai 2005 geltende Warnwestenpflicht wurde im Paragraph 102 des Kraftfahrgesetzes (KFG) lediglich als "Lenkerverpflichtung" fixiert und nicht zusätzlich auch noch als "Pflicht des Zulassungsbesitzers" unter Paragraph 103 KFG. Das Mitführen eines Pannendreiecks und der Autoapotheke sind dagegen sowohl als Lenker- als auch als Zulassungsbesitzerpflicht festgelegt.

"Diese Gesetzesreparatur durch Aufnahme einer Verpflichtung des Zulassungsbesitzers (oder Vermieters) sollte man dazu nützen, auch Motorradfahrer in die Warnwestenpflicht zu nehmen", bekräftigt der ARBÖ-Generalsekretär eine weitere Forderung des ARBÖ in einem Brief ans Verkehrsministerium. Im Pannenfall stellen auch Motorräder -ebenso wie Autos - ein Hindernis da, das deutlich sichtbar zu machen ist.

Die Ausdehnung der Warnwestenpflicht auf Biker ist ebenso ein Beitrag zu höherem Selbstschutz, argumentiert der ARBÖ. Dr. Hellar:
"Statt mit komplizierten Punkteführerscheinmodellen Zeit zu vergeuden, sollten einfache Sicherheitsmaßen konsequent und rasch umgesetzt werden. Verkehrssicherheit ist nämlich unteilbar und hat nicht nur für Pkw-Lenker zu gelten."

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ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Lydia Ninz
Tel.: (++43-1) 89121-280
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