PVÖ fordert Rechtsschutz für Senioren in Konsumentenangelegenheiten
Blecha urgiert die Umsetzung und Ausweitung von EU-Richtlinie zu grenzüberschreitenden Konsumentenrechtsstreitigkeiten
Wien (SK) "Konsumenten haben Rechte. Sie können sie jedoch nicht durchsetzen, wenn sie ohne Beistand sind, der Gegner jedoch über eine Rechtschutzversicherung verfügt", sagt der Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs Karl Blecha. Der Pensionistenverband (PVÖ) fordert deshalb Rechtschutz für Senioren in Konsumentenangelegenheiten. In die selbe Richtung geht eine Richtlinie der Europäischen Union betreffend grenzüberschreitende Konsumentenrechtsstreitigkeiten. ****
Ab 2005 sollen demnach bei grenzüberschreitenden Konsumentenrechtsstreitigkeiten die Verbraucher als der schwächere Teil in dieser Auseinandersetzung staatliche Hilfe erhalten. Rechtsauskunft und Beratung, Anwaltskorrespondenz mit dem konsumentenschädigenden Unternehmen, Klagsschrift, alle Prozesskosten und nötigenfalls die Kosten eines Berufungsverfahrens sollen vom Staat des Klägers getragen werden. Erstmals seit Bestehen des Konsumentenschutzes stünden sich damit Verbraucher und Unternehmer als gleichberechtigte, gleich starke Streitparteien gegenüber, erklärte Blecha am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Die EU-Richtlinie, die diesen Zustand herbeiführen soll, hat den Titel: "Richtlinie zur Verbesserung des Zuganges zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen" - ein Titel, dessen Sperrigkeit vielleicht dazu beigetragen hat, dass die österreichischen Behörden bisher auf die Umsetzung der Richtlinie vergessen haben, so Blecha.
Der PVÖ-Präsident fordert nun von Justizministerin Karin Miklautsch Rechenschaft, warum seitens des Justizministeriums noch kein Entwurf für ein diesbezügliches österreichisches Gesetz vorgelegt wurde. Namens der 1,7 Millionen österreichische Senioren fordert Blecha, dass ein einschlägiges österreichisches Gesetz noch heuer vom Parlament verabschiedet wird.
Auch inländische Rechtshilfe gefordert
Der ehemalige Justizminister Böhmdorfer habe die Dringlichkeit dieses Problems anerkannt und angeregt, als Ergänzung zum Rechtsschutz bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten auch für inländische Prozesse den Pensionisten Rechtshilfe zu gewähren. Nicht nur für einen Rechtsstreit zwischen einem Konsumenten in Bregenz und einer Firma in Ulm, sondern auch mit einer Firma in Wolfurt soll dem schwächeren Vertragspartner das Prozesskostenrisiko abgenommen werden, betonte Blecha.
Staatssekretärin Haubner hat versprochen, dieses Thema aufzugreifen und eine kostengünstige Rechtsschutzversicherung für Senioren ins Leben zu rufen. Der Grundgedanke war, nicht der Staat sondern die Pensionisten selbst sollen die Kosten dieses Rechtsschutzes tragen.
Bis heute ist jedoch keine derartige Versicherung zustande gekommen, wobei nicht nur die hohen Kosten, sondern auch die Tatsache, dass die kleinen Alltagsfälle von der Versicherung gar nicht gedeckt wären, das Versagen der Versicherungswirtschaft dokumentieren, sagte Blecha. Er fordert deshalb anstelle der unbefriedigenden Arbeiten für eine private Pensionisten-Rechtschutzversicherung eine Ausdehnung des von der EU vorgeschriebenen Rechtschutzes für grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten auch auf inländische Verletzung der Konsumentenrechte. (Schluss) wf/mp
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