- 06.07.2004, 10:35:00
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Geriatriezentren: Ärztekammer warnt vor Umwandlung in Pflegeheime
Dorner: "Es droht eine massive Verschlechterung der medizinischen Versorgung von multimorbiden und chronisch kranken Patienten in Wien"
Wien (OTS) - Die Wiener Ärztekammer ist verwundert über den Plan
der Gemeinde Wien, Städtische Geriatriezentren in normale Pflegeheime
umzuwandeln. Durch diese Umwandlung würde eine massive
Verschlechterung der medizinischen Versorgung der betroffenen, meist
multimorbiden und chronisch kranken, Pflegepatienten entstehen.****
"Die Folgen eines derartigen Vorschlags wären eine vermehrte
Inanspruchnahme der ärztlichen Notfallversorgung sowie eine stärkere
Belastung der Akutspitäler. Man würde dadurch den ärztlichen Bedarf
nach geriatrischer Betreuung nur verlagern. Verbessern würde man die
allgemeine Situation in Wien auf gar keinen Fall", bringt der Wiener
Ärztekammerpräsident Walter Dorner die Sinnlosigkeit dieses
Vorschlags auf den Punkt.
Schätzungen ergeben, dass sich beim Wegfall der derzeitigen
ärztlichen Strukturen ein Mehrbedarf von mindestens 500
Akutsspitalsbetten ergeben würde. Der Hintergrund: Ein
Geriatriezentrum unterliegt dem Krankenanstaltengesetz und sichert
damit ärztliche Betreuung und intensive Pflege rund um die Uhr. In
einem Wohn- oder Pflegeheim sind gesetzlich bindend nur fallweise
Ärztinnen und Ärzte anwesend, "und das ist hier auch sinnvoll, da in
Heimen durchgehend mobile und dem Alter entsprechend gesunde Menschen
leben", so Dorner.
Ganz im Gegensatz zu den Geriatriezentren: "Hier haben wir es mit
meist schwerstkranken und multimorbiden Patienten zu tun, die
selbstverständlich permanente ärztliche Betreuung und Intensivpflege
benötigen." Das dafür notwendige Personal sei in Pflegeheimen nicht
ausreichend ausgebildet oder fehle gänzlich. Dorner: "Das wäre eine
katastrophale Nivellierung nach unten und eine Patienten
vernachlässigende Politik. Wozu sind all die politischen Ausschüsse
und Lippenbekenntnisse gut, wenn dann so ein Unsinn dabei
herauskommt." Statt der notwendigen Aufwertung der Geriatrie kommt es
tatsächlich zu einer Leistungseinschränkung.
Ähnlich argumentiert auch Peter Fasching, Vorstandsmitglied der
Österreichischen Gesellschaft für Geriatrie und Gerontologie: Es sei
in erster Linie zwischen Patienten, die nur fallweise eine ärztliche
Behandlung benötigen, und jenen, die aufgrund einer schweren
chronischen Erkrankung und/oder ihrer Multimorbidität auf einen
permanenten spezialisierten ärztlichen Dienst angewiesen sind, zu
unterscheiden. "Während die erste Personengruppe in entsprechenden
Wohn- und Pflegeheimen untergebracht und gepflegt wird, ist für die
Gruppe mit einer schwer wiegenden chronischen Erkrankung oder einem
besonderen medizinischen Bedarf die interdisziplinäre Behandlung in
Pflegeanstalten nach dem Krankenanstaltengesetz erforderlich."
Geriatriezentren als Krankenanstalten geführt
Die Wiener Städtischen Pflegeheime/Geriatriezentren mit ihren
derzeit mehr als 5000 Betreuungsplätzen sind seit Jahrzehnten von
ihrer Organisationsform als Pflegeanstalten mit einem permanenten
arbeitsteiligen Dienst (Primariatsstruktur, mehr als 200
vollbeschäftigten Ärztinnen und Ärzte) Krankenanstalten analog
geführt und auch als solche beim Gesundheitsministerium gemeldet. Im
Wiener Landesrecht gelten sie aber als Pflegeheime.
Mehr Notarzteinsätze befürchtet
Christoph Gisinger, Referent für Geriatrie und Pflegeheime der
Ärztekammer für Wien, definiert die negativen Auswirkungen, die sich
durch den Wegfall der derzeit gegebenen 24-stündigen ärztlichen
Betreuung in den Städtischen Geriatriezentren ergeben würden:
- Es würde zu einem vermehrten Bedarf an Notarzt- und
Rettungseinsätzen durch die fehlende Arztpräsenz kommen.
- Durch den Wegfall der täglichen ärztlichen Visiten könnte es
auch zu einem vermehrten Auftreten von Komplikationen kommen, weil
Notsituation viel zu spät festgestellt werden würden.
- Wenn Patienten nur unregelmäßig und von wechselnden Ärztinnen
und Ärzten behandelt oder auch nur untersucht werden, könnte es zu
Fehleinschätzungen des Gesamtzustands und in weiterer Folge zu
vermehrten, unnötigen Spitalseinweisungen kommen.
- Weiters ergebe sich eine fehlende Kontinuität in der
Angehörigenbetreuung.
- Das im Heimgesetz vorgesehene Recht auf "freie Arztwahl" ist bei
Patienten mit deutlich eingeschränktem Urteilsvermögen
(beispielsweise bei Demenzkranken) de facto nicht gegeben
beziehungsweise würde bei multimorbiden Patienten einen massiven
Nachteil bei der Betreuung durch eine Schnittstellen-Problematik
bedeuten.
Gisinger: "Eine Änderung der Struktur würde nicht nur zu
einschneidenden Qualitätseinbußen in der Betreuung, sondern auch zu
Mehrkosten durch Leistungsauslagerungen in kostenintensivere
Bereiche, führen."
(Forts.)
OTS0063 2004-07-06/10:35
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