• 27.06.2004, 10:31:28
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  • OTS0022 OTW0022

BSA fordert sozialen Grundrechtskatalog

Wien (SK) Da der Termin der Sitzung des Grundrechtsausschusses des
Österreich-Konvents am Feitag sicher nicht genügend Raum und vor
allem Zeit geboten hat, über die immens wichtige Frage des
Grundrechtskatalogs in der zukünftigen österreichischen Verfassung in
genügendem Ausmaß zu diskutieren, fordert der BSA in einer
Resolution, beschlossen auf seinem vor kurzem abgehaltenem Bundestag,
alle politisch Verantwortlichen in Österreich auf, das Projekt einer
Neugestaltung der österreichischen Bundesverfassung zum Wohle der in
Österreich lebenden Menschen zu betreiben. Die aktuelle
österreichische Bundesverfassung kennt derzeit keine sozialen
Grundrechte und hinkt damit hinter dem europäischen Standard her.
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Der BSA Bundestag fordert daher, bei der Neugestaltung des
Grundrechtskataloges folgende Gesichtspunkte besonders zu
berücksichtigen:

1. Der Grundrechtskatalog hat ergänzend zur Übernahme des bisherigen
Rechtsbestandes soziale Grundrechte zu enthalten und zwar
insbesondere

- Recht auf Arbeit zu fairen Arbeitsbedingungen
- Gewährleistung der sozialen Sicherheit und Grundsicherung
- Recht auf Wohnen
- Gewährleistung einer betrieblichen Interessenvertretung
- Teilhabe behinderter Menschen
- Recht auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Recht auf öffentliche Dienstleistung
- Recht auf Schutz der Gesundheit inklusive allgemein
zugängliches öffentliches Gesundheitswesen
- Recht auf Bildung inklusive Bildungsförderung und
Gewährleistung der Errichtung von Bildungseinrichtungen
- Recht auf Konsumentenschutz

2. Grundrechte müssen grundsätzlich auch gegenüber Dritten
(insbesondere gegenüber übermächtigen Partnern, wie etwa
Monopolisten) Wirkung entfalten und durchsetzbar sein. (Schluss) ps

Für Rückfragen steht der BSA unter der Tel.Nr.: 01 310 88 29 zur
Verfügung
E- Mail: presse@bsa.at
http://www.bsa.at

OTS0022    2004-06-27/10:31

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