- 24.06.2004, 10:57:19
- /
- OTS0092 OTW0092
AKNÖ deckt auf: Frauendiskriminierung bei Pensionsvorschüssen
Viele Betroffene fallen durchs soziale Netz und bekommen überhaupt kein Geld
Wien (AKNÖ) - Armutsfalle Pensionsvorschuss: Binnen Jahresfrist
explodierte die Zahl der Pensionsvorschussbezieher um 57,4 % auf
28.475 (Dezember 2003). Entgegen der irreführenden Bezeichnung
handelt es sich dabei um eine Variante des Arbeitslosengeldes während
eines Pensionsantragsverfahrens. "Das kann für die betroffenen
Arbeitnehmer den direkten Weg in die soziale Notlage -- zu 90 %
betrifft dies Frauen - bedeuten", deckt Johannes Denk, Leiter der
Sozialpolitik in der AK Niederösterreich, einen bedenklichen Trend
auf.
AK-Präsident Staudinger sieht sich daher in seiner Kritik an der
Pensionsreform bestätigt: "Viele sind zu krank zum Arbeiten -
trotzdem wird der Pensionsantritt laufend erschwert."
Statt in der erhofften Frühpension finden sich immer mehr ältere und
kranke ArbeitnehmerInnen - zu 90 Prozent Frauen - ohne jegliches
Einkommen wieder und müssen sich beim Lebenspartner sogar für die
Krankenversicherung mitversichern lassen.
Pensionsvorschüsse können während eines laufenden Pensionsverfahrens
vom AMS gewährt werden, jedoch nur so lange, so lange auch Anspruch
auf Arbeitslosengeld bestünde. Endet der Anspruch auf
Arbeitslosengeld - bei über 50-Jährigen also meist nach 52 Wochen -
gelten für den Pensionsvorschuss die gleichen Regeln wie für die
Notstandshilfe. Es muss das Einkommen des Lebenspartners mit
herangezogen werden. Übersteigt das Einkommen des Partners eine
bestimmte Höhe, gibt es wegen der geringen Freigenzen für die
pensionsvorschussbeziehende Partnerin keinen Anspruch auf
Notstandshilfe und somit auch keinen Anspruch auf Pensionsvorschuss.
Durch die überlangen Pensionsverfahren bei PVA und in den
Sozialgerichten, fallen immer mehr Betroffene aus der
Anspruchsberechtigung für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe heraus.
Ohne Einkommen gibt es auch keine Ersatzzeiten für die eigene
Pensionsversicherung. Ab diesem Zeitpunkt - und bei Ablehnung des
Pensionsantrages, wie er in zwei Drittel der Fälle stattfindet - gibt
es weder Kranken- noch Pensionsversicherung.
Es bleibt nur die Mitversicherung beim Lebenspartner, was dessen
Einkommen nocheinmal mit 3,4 % belasten kann. Besonders perfide:
"Diese Bestimmungen sind geschlechtsneutral im Gesetz definiert,
treffen aber praktisch nur Frauen, ein klarer Fall von indirekter
Diskriminierung", stellte AKNÖ-Sozialexperte Johannes Denk fest.
Diese Fälle häufen sich zunehmend bei Verfahren vor Sozialgerichten,
die von der AKNÖ betreut werden.
Die Pensionsvorschüsse sind zwar nach oben mit 26,4 Euro begrenzt,
nach unten aber offen und können fließend auf Null sinken.
Berufstätige Frauen, die rund 1500 Euro verdient haben, dann krank
und arbeitslos werden, daraufhin einen Pensionsantrag stellen, der in
der Mehrheit der Fälle abgelehnt wird, können innerhalb von zwei
Jahren von 1500 Euro Monatseinkommen auf Null Einkommen abrutschen.
Der Präsident der AK Niederösterreich, Josef Staudinger, fordert
daher "eine sozial gerechte Gestaltung der Freigenzen, um durch die
Anrechnung des Partnereinkommens die Notlage der betroffenen Familien
nicht weiter zu verschärfen".
OTS0092 2004-06-24/10:57
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKN






