• 15.06.2004, 11:04:40
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  • OTS0094 OTW0094

Brauner: Wiener Antidiskriminierungsgesetz weiter verbessert

Stadt Wien weitet Antirassismus-Richtlinie freiwillig auf weitere Gruppen aus

Wien (OTS) - Im Jahr 2000 hat die Europäische Union mit zwei
wichtigen Richtlinien ein klares Bekenntnis zum Antirassismus
einerseits ("Antirassismus-Richtlinie") und zur Gleichbehandlung in
Beruf und Beschäftigung von Menschen, die aufgrund einer Behinderung,
des Alters, der sexuellen Orientierung und anderer Tatbestände
Diskriminierungen ausgesetzt sein können andererseits
("Gleichstellungsrahmenrichtlinie"), abgegeben. Diese beiden
Richtlinien sind in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten
umzusetzen - in Österreich damit auch auf Ebene der Länder, und zwar
in jenen Bereichen, die die EU dafür als erforderlich vorgibt und die
ihnen aufgrund der Kompetenzaufteilung möglich sind.

Mit zwei Gesetzesvorhaben will Wien dazu beitragen, die
Situation auf diesem sehr sensiblen Gebiet zu verbessern und bei der
Bevölkerung ein Bewusstsein für die Anliegen ethnischer Minderheiten,
aber auch anderer diskriminierter Gruppen, zu schaffen. Die Stadt
Wien hat die Gesetzesentwürfe Ende April zur Begutachtung ausgesandt.
"Wir haben die zahlreichen Stellungnahmen ernst genommen und
Verbesserungsvorschläge eingearbeitet. Wien geht nunmehr freiwillig
über die EU-Richtlinie hinaus und erweitert das allgemeine
Antidiskriminierungsgesetz für die "Diskriminierungstatbestände"
sexuelle Orientierung, Weltanschauung, Religion und Alter", erklärte
Wiens zuständige Stadträtin Mag.a Renate Brauner am Dienstag
gegenüber der Rathauskorrespondenz.****

Dieser nunmehr erweiterte Entwurf soll am 1. Juli im Landtag
beschlossen werden. "Damit sichern wir in Wien diskriminierten
Gruppen den gleichen Schutz. Denn die Stadt Wien will hier als
Vorbild auftreten und beweisen, dass Wien auch auf diesem Gebiet
anders ist", so Renate Brauner abschließend. (Schluss) sl

OTS0094    2004-06-15/11:04

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