- 04.05.2004, 10:26:19
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WWFF und Wirtschaftskammer Wien: Zuschussaktion im Ziel 2-Gebiet
Über 100 UnternehmerInnen bei Infoveranstaltung
Wien (OTS) - Damit Unternehmen in den strukturschwachen Teilen des
2. und 20. Bezirks rascher Zugang zu neuen Technologien finden, gibt
es die von der EU geförderte Zuschussaktion ZAK 2/20 des Wiener
Wirtschaftsförderungsfonds (WWFF). Mit Mitteln aus den
EU-Strukturfonds sollen die Infrastruktur ausgebaut und die
wirtschaftlichen, aber auch die sozialen Bedingungen in diesen
Stadtteilen verbessert werden. Über 100 KleinunternehmerInnen aus dem
Wiener Ziel 2-Gebiet im 2. und 20. Gemeindebezirk haben sich Montag
Abend bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des WWFF und
der Wiener Wirtschaftskammer über mögliche Förderungen für ihren
Betrieb informiert. UnternehmerInnen, die die Veranstaltung versäumt
haben, können sich im Ziel 2-Büro des WWFF unter der Wiener
Telfonnummer: 374 67 55 über die Zuschussaktion kundig machen. Seit
1.1. 2004 gelten neue Richtlinien.****
Entwickelt wurde die Förderaktion vom Wiener
Wirtschaftsförderungsfonds. Bereits seit Anfang 2002 haben
Unternehmen im Ziel 2-Gebiet die Möglichkeit, für innovative
Investitionsmaßnahmen eine Förderung aus der Zuschussaktion (ZAK)
2/20 in Anspruch zu nehmen. Für Investitionsvorhaben, die den
Technologiestandard eines Unternehmens anheben, gibt es einen
einmaligen Zuschuss von 20 Prozent der förderbaren Kosten, maximal
jedoch 10.000 Euro. Dieser Zuschuss wird je zur Hälfte von der Stadt
Wien und der Europäischen Union finanziert.
Die bisherige Förderpraxis hat gezeigt, dass die Zuschussaktion
bei den Unternehmen durchaus auf reges Interesse stößt und Impulse
für zukunftsträchtige Investitionen liefert, berichtet
WWFF-Geschäftsführer Bernd Rießland. Einige Beschränkungen in den
Richtlinien haben aber dazu beigetragen, dass interessierte
Unternehmen die Förderungen nur mit erheblichen bürokratischen
Aufwand in Anspruch nehmen konnten. Aus diesem Grund hat der WWFF die
Richtlinien vereinfacht, die adaptierten Richtlinien sind seit Beginn
des Jahres in Kraft. Förderansuchen können beim WWFF vor
Investitionsbeginn laufend bis 31. 12. 2006 eingereicht werden.
(Schluss) ml
OTS0076 2004-05-04/10:26
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