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ÖGB-PensionistInnen: "Sparen Sie sich Ihre Steuern"

ArbeitnehmerInnenveranlagung zahlt sich auch für PensionistInnen aus

Wien (ÖGB) (OTS) - Viele PensionistInnen verzichten auf den Jahresausgleich. Sie glauben, der Aufwand lohnt sich nicht. Doch das ist ein Irrtum. "Auch in der Pension kann man durch ArbeitnehmerInnenveranlagung Geld sparen", erklärt Werner Thum, Steuerexperte im Präsidium der ÖGB-PensionistInnen. Unter dem Motto "Sparen Sie sich Ihre Steuer" helfen die ÖGB-PensionistInnen in der Woche vom 13. bis einschließlich 16. April 2004 im neuen ÖGB-Beratungszentrum beim Ausfüllen der Steuer-Formulare.++++

"Auch für jene, die eine relativ niedrige Monatspension haben, rentiert es sich, einen Steuerausgleich zu machen", sagt Werner Thum. Alle PensionistInnen, die Lohnsteuer zahlen, können auf dem Weg der ArbeitnehmerInnenveranlagung eine Reihe von Aufwendungen geltend machen. Das Um und Auf dabei ist das Rechnungen sammeln.

Spitals- und Medikamentenkosten, aber auch die Kosten für eine Kur, für Brillen oder Hörapparate können - unter Berücksichtigung eines vom Einkommen abhängigen Selbstbehaltes - steuermindernd geltend gemacht werden. "Voraussetzung dafür ist, dass man Belege hat", sagt Thum. Liegt eine Erwerbsminderung von mindestens 25 Prozent vor, kommt gar kein Selbstbehalt zum Tragen und ein pauschaler Freibetrag steht zu. Auch Gewerkschaftsbeiträge, Beiträge zu Pensionistenorganisationen und Kirchenbeiträge können PensionistInnen in der Arbeitnehmerveranlagung anführen - sofern die Beitragszahlungen nicht schon im Vorhinein bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt wurden. Werner Thum: "Wir helfen unseren pensionierten Mitgliedern gern bei der Arbeitnehmerveranlagung. Wir bieten diese Woche im neuen ÖGB-Beratungszentrum in Wien persönliche Beratung an. Darüber hinaus stehen wir jeden Montag Vormittag über unsere Telefon-Hotline für Fragen zur Verfügung."

Aktion "Sparen Sie sich Ihre Steuer" - Beratungstermine:

Aktion "Sparen Sie sich Ihre Steuern"
ArbeitnehmerInnenveranlagung für PensionistInnen.

Persönliche Beratung: Vom 13. bis 16. April, jeweils von 9 bis 13 Uhr, helfen die ÖGB-PensionistInnen pensionierten Gewerkschaftsmitgliedern bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung. Die Beratung findet im ÖGB-Beratungszentrum in 1010 Wien, Wipplingerstraße 33 statt.
Telefonisch beraten Sie die ÖGB-PensionistInnen ebenfalls vom 13. bis 16. April von 9 bis 13 Uhr. Tel.Nr. 01/534 44-313.

Im Burgenland findet die Beratung der ÖGB-PensionistInnen jeden ersten Montag im Monat von 13 bis 16 Uhr statt. ÖGB-Burgenland, Wiener Straße 7, Eisenstadt, Tel.Nr. 02682/770-12.
In den übrigen Bundesländern hilft Ihnen Ihre ÖGB-Landesorganisation. (bmm)

Rückfragen & Kontakt:

ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Barbara Mader-Marion
Tel. (++43-1) 534 44/357 DW
Fax.: (++43-1) 533 52 93
http://www.oegb.at

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