- 02.04.2004, 12:15:46
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Österreichs UmweltanwältInnen zum Klimaschutz
Einigung beim Emissionshandel muss verstärkte Anstrengungen in anderen Bereichen bedeuten
Wien (OTS) - Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat sich Österreich
innerhalb der Europäischen Union zu einer Reduktion der
CO2-Emissionen von 13 % verpflichtet. In der vom Ministerrat im Juni
2002 beschlossenen Klimastrategie wurde der Weg zur Erreichung dieses
Zieles vorgegeben. Von diesem Weg ist Österreich mit dem
beschlossenen Allokationsplan nun wesentlich abgewichen. Bei allem
Verständnis für die Anstrengungen zu Verhandlungsergebnissen zu
kommen, die Standorte nicht gefährden, muss dennoch gesagt werden,
dass die wirtschaftlichen Folgen der Klimaveränderung in den
Diskussionen völlig außer Acht gelassen wurden.
Folgen für die Wirtschaft auch durch Klimaveränderung
Neben dem Temperaturanstieg sind in Österreich Veränderungen in
der Niederschlagstätigkeit und Zunahme extremer Wetterereignisse
bereits bekannt. Wenn dieser Trend anhält, sind in den nächsten
Jahren Klimaschäden zu erwarten, die sich in der Höhe des jährlichen
Zuwachses des Bruttoinlandsproduktes (BIP) bewegen. Etwa 2,5 % des
BIP müssen daher zur Beseitigung oder zum Ausgleich von Klimaschäden
verwendet werden. Prognostizierte Schäden betreffen Ertragsverluste
aus der Landwirtschaft, Ertragsverluste im Tourismus, Reparaturen bei
Schutzbauten, Ausfälle in der Energiewirtschaft und
Umsiedlungskosten. Die Folgen der Hochwasserkatastrophe 2002 müssen
heute noch aufgearbeitet werden. Umso wichtiger ist es nunmehr die
Anstrengungen in den anderen Bereichen, wie Verkehr und Raumwärme zu
verstärken. Ausreichende Mittel für Maßnahmen im öffentlichen
Verkehr, zur Wohnbausanierung sowie zur Umstrukturierung zu
erneuerbaren Energieträgern müssen jetzt im Finanzausgleich zur
Verfügung gestellt werden. (Schluss) as
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