$$ Ressort : VLKt Datum : 29.03.04 Stichw. : Recht/Gesetzgebung/Landwirtschaft Titel : Gesetz für die Förderung der Land- und Forstwirtschaft
Begutachtungsverfahren läuft bis 26. April 2004
Text :
Bregenz (VLK) – Der Entwurf eines Gesetzes für die
Förderung der Land- und Forstwirtschaft wurde vor kurzem
zur Begutachtung versandt. Der Gesetzesentwurf liegt bis
Montag, 26. April 2004 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Vorarlberger Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf. Jede
Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat während der Auflagefrist die Möglichtkeit, Änderungsvorschläge zu
erstatten. ****
Das Gesetz über die Förderung der Land- und
Forstwirtschaft soll das Landwirtschaftsförderungsgesetz
(LGBl. Nr. 37/1974 in der Fassung LGBl. Nr. 4/1999)
ablösen. Der Zweck des neuen Gesetzes liegt insbesondere
darin, den geänderten Rahmenbedingungen und Anforderungen
an bzw. für die Land- und Forstwirtschaft in Vorarlberg
Rechnung zu tragen. Außerdem sind die Förderungen der Land-
und Forstwirtschaft seit dem Beitritt Österreichs zur
Europäischen Union mit dem 1. Jänner 1995 in ein
europaweites Umfeld eingebettet und werden von diesem
maßgeblich geprägt.
Der Entwurf enthält folgende wesentliche Neuerungen:
-Neue Definition der Land- und Forstwirtschaft,
-Anpassung der Förderziele an die geänderten
Rahmenbedingungen,
-Erweiterung der Fördergrundsätze,
-Aktualisierung der Fördermaßnahmen,
-Berücksichtigung der Bedeutung der Erhaltung und Pflege
der Alpen ("Alpwirtschaft"),
-Straffung und Vereinheitlichung der Verfahrensbestimmung
zur Fördervorgabe.
Der Gesetzentwurf ist auch im Internet unter
www.vorarlberg.at abrufbar.
(so/ug,nvl)
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