• 26.03.2004, 12:01:00
  • /
  • OTS0133 OTW0133

Sima/Keck: Elektroschocks in der Hundeausbildung sind Tierquälerei!

Sitzung des Unterausschuss Tierschutz - Bundestierschutzgesetz bringt Verschlechterungen der aktuellen Tierschutzstandards, für SPÖ inakzeptabel

Wien (SK) Als "eindeutige Tierquälerei" lehnen
SPÖ-Tierschutzsprecherin Ulli Sima und SPÖ-Abgeordneter Dietmar Keck
den von der Regierung im Entwurf zum Bundestierschutzgesetz
erlaubten Einsatz von Elektroschock-Geräten in der
Diensthundeausbildung entschieden ab. "Es ist völlig inakzeptabel,
dass unter dem Deckmantel des Bundestierschutzgesetzes Tierquälerei
staatlich erlaubt werden soll, es darf daher auch keine Ausnahmen für
die Exekutive in diesem Bereich geben", so Keck, der seit vielen
Jahren Trainer im österreichischen Kynologenverband ist. ****

Mehr als alarmierend sei die Tatsache, dass sich bis zu 70.000 so
genannter Teleimpulsgeräte in Österreich in den Händen von privaten
Hundebesitzern befänden, wovon einer davon FPÖ-Abgeordneter Thomas
Prinzhorn ist: "Dieser hat erst kürzlich ganz freizügig gefordert,
seine Hunde auch weiterhin mit diesen Elektroschockgeräten
auszubilden. Der III. Nationalratspräsident hat offensichtlich schon
bisher seine Tiere mit illegalen Methoden ausgebildet", so Sima
entsetzt. Es zeige von der Geisteshaltung der FPÖ, den Einsatz dieser
tierquälerischen Mittel im Bundestierschutzgesetz festschreiben zu
wollen.

"Es gibt - auch für die Diensthundeausbildung - sehr wohl alternative
Ausbildungsmethoden, fernab von diesen Elektroschock-Geräten",
stellte der erfahrene Hundetrainer Keck fest und lehnt daher die von
der Regierung geplanten Ausnahmen für die Exekutive ab. Zusätzlich
kritisiert die SPÖ anlässlich der heutigen Sitzung des
Unterausschusses Tierschutz im Parlament auch weitere Punkte des
Gesetzesentwurfs: "Er bringt in vielen Bereichen massive
Verschlechterungen der aktuellen Standards, was das Beispiel der
Legebatterien zeigt. Diese sollen in allen Bundesländern wieder
erlaubt werden, obwohl sie derzeit bereits in fünf verboten sind. Von
einem Ende der Käfighaltung bei Hennen ist in diesem Gesetz nicht die
Rede, auch wenn sich die Regierung noch so bemüht, dies zu
verbreiten", so Sima.

Zudem sei es völlig inakzeptabel, dass zentrale Bereiche - vor allem
in der Nutztierhaltung- in den 17 vorgesehenen Verordnungen und nicht
im Gesetz geregelt werden sollen. "Der zuständige Minister kann
demnach sofort Änderungen vornehmen, ohne das Parlament damit zu
befassen". Die SPÖ fordert weiters eine unabhängige Tieranwaltschaft.
"Mit diesem überfälligen und von der ÖVP seit Jahren verschlepptem
Bundestierschutzgesetz darf es keinesfalls zu einer Verschlechterung
der jetzigen Standards der Länderbestimmungen kommen, Motto muss
'best of nine' sein, und nicht wie von der Regierung geplant 'worst
of nine'", so Sima abschließend. (Schluss) ns/mp

OTS0133    2004-03-26/12:01

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel