- 12.03.2004, 10:00:00
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VKI: Neue Gentechnik-Kennzeichnung erster Schritt in die richtige Richtung
Anlässlich des Consumer Rights Day fordert VKI Klärung der Frage nach gentechnikfreien Regionen und Haftung bei Schadensfällen.
Wien (OTS) - Am 15. März 2004 ist World Consumer Rights Day. An
diesem Tag stehen - auf Initiative von J.F.Kennedy aus dem Jahre 1962
- die Interessen der Verbraucher weltweit im Mittelpunkt. Für den
Verein für Konsumenteninformation ist ein Thema besonders aktuell:
Die neuen Kennzeichnungsvorschriften für aus GVO (gentechnisch
veränderte Organismen) gewonnenen Produkten. Die entsprechende
EU-Verordnung ist seit November in allen Mitgliedstaaten
rechtskräftig: Ab 18. April sind alle Produkte, die aus gentechnisch
veränderten Organismen bestehen oder daraus hergestellt werden,
kennzeichnungspflichtig. Das neue Gesetz bringt wesentliche
Verbesserungen für die Konsumenten, wichtige Fragen sind aber noch
nicht zufriedenstellend geklärt.
Bisher mussten nur jene Lebensmittel bzw. deren Zutaten
gekennzeichnet werden, bei denen der veränderte Organismus - etwa
eine Pflanze - im fertigen Lebensmittel nachgewiesen werden konnte.
In Zukunft gilt die Pflicht zur Kennzeichnung unabhängig davon, ob
die gentechnische Veränderung im Endprodukt nachweisbar ist. Dazu
folgendes Beispiel: In einem Speiseöl, hergestellt aus gentechnisch
verändertem Mais, ist durch den Herstellungsprozess weder
gentechnisch veränderte DNA oder Eiweiß nachweisbar. Gemäß der alten
Vorschrift war dieses Produkt nicht kennzeichnungspflichtig - die
neue Verordnung verlangt die Kennzeichnung des Speiseöls als
GVO-Erzeugnis.
Um dieses neue Kennzeichnungskonzept umzusetzen, müssen umfassende
Kontroll- und Nachweissysteme aufgebaut werden, damit auf jeder Stufe
des Produktiosprozesses Informationen über eine frühere GVO-Anwendung
verfügbar sind. Diese Informationen sind zwingend von einer
Verarbeitungsstufe zur nächsten weiterzugeben. Die nationalen
amtlichen Lebensmittelbehörden überprüfen diese Prozesskennzeichnung.
VKI-Ernährungsexpertin Birgit Beck: "Diese Vorschriften zur
Rückverfolgung machen aber nur dann Sinn, wenn sie auch tatsächlich
regelmäßig kontrolliert werden."
Im Vergleich zur bisherigen Kennzeichnungspflicht ist die neue
Verordnung ein enormer Fortschritt für Konsumenten. "Aber es gibt
nach wie vor Ausnahmen von der Kennzeichnung", kritisiert Beck. Wer
beispielsweise gerne eine Wurstsemmel isst, wird auch in Zukunft
nicht sicher sein können, ob diese hundertprozentig ohne Gentechnik
hergestellt wurde. Denn: Lebensmittel aus Tieren (zB Wurst), die
GVO-Futtermittel erhalten haben sowie manche Zusatzstoffe, die mit
Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden
(zB Vitamin C) oder Enzyme (zB Amylasen in Brot oder Backmischungen)
sind weiterhin nicht kennzeichnungspflichtig. Wer beim Fleisch auf
Nummer sicher gehen möchte, greift am besten zu Bioprodukten, rät
Beck.
Wie lange diese allerdings noch Sicherheit bieten, ist fraglich.
Denn mit dem Ende des Zulassungsstopps bei der Europäischen
Kommission sind auch die biologisch bewirtschafteten Nutzflächen
bedroht. "Die beste Kennzeichnung hilft nichts, wenn ökologische und
gentechnisch veränderte Kulturen Feld an Feld angebaut werden. Pollen
kennen eben keine Grenzen", weist Beck auf das Problem der Koexistenz
hin. Der VKI fordert daher die Klärung der Haftungsfrage im
Schadensfall sowie ein EU-weites Konzept für die Einrichtung
großräumiger gentechnikfreier Regionen ein.
Dass dies funktioniert, zeigt - überraschenderweise - ein Beispiel
aus den Vereinigten Staaten. Während die USA bei der
Welthandelsorganisation gegen die Zulassungsstopps für gentechnisch
veränderte Organismen in der EU Klage eingebracht haben, zeigt eine
Initiative aus Kalifornien, dass es auch ohne Gentechnik geht: Der
Bezirk Mendocino ist die erste gentechnikfreie Region in den
Vereinigten Staaten.
OTS0064 2004-03-12/10:00
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