Pensionskürzung trifft Opfer der Industriekrise in den 80er Jahren mehrfach
AKNÖ belegt: 46,5 Versicherungsjahre reichen nur zu 72 % Pension
Wien (OTS) - Jetzt ist es klar, Arbeitern, die heuer mit 46,5 Versicherungsjahren in Pension gehen, wird die Pension von 80 auf 72 Prozent der Bemessungsgrundlage gekürzt. "Diese Kürzung des Auszahlungsbetrages um 10 Prozent trifft Arbeiter, die in den 80er Jahren Opfer des Strukturwandels im niederösterreichischen Industrieviertel wurden, besonders hart", ist AKNÖ-Präsident Staudinger empört, dass die Regierungsparteien die Fakten nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
Lauftext
Die Pensionsexperten der AK Niederösterreich können Fall für Fall belegen. Zum Beispiel an einem Arbeiter, der heuer im April 61 1/2 Jahre alt wird und mit 1. Mai 2004 in Pension gehen wird. Der Arbeiter ist am 15. Oktober 1942 geboren und erlernte mit 15 Jahren den Beruf eines Drehers in einer Buntmetallfabrik. Nach Lehrzeit und Bundesheer hatte er bei 3 Wochen Urlaub und 45-Stunden-Woche durch regelmäßige Schichtarbeit ein gutes Einkommen. Mitte der 80-er Jahre wurde er Opfer des rasanten Strukturwandels im Industrieviertel, ein Metallbetrieb nach dem anderen sperrte zu oder halbierte die Belegschaft. Der Schichtarbeiter verlor nach 30 Jahren schwerer Arbeit seinen Job. Während seiner Arbeitslosigkeit absolvierte er mehrere Umschulungskurse, fand jedoch nur noch als Staplerfahrer in einem der neuen Großmärkte am Wiener Südrand einen wesentlich schlechter bezahlten Arbeitsplatz. So verminderte sich die Bemessungsgrundlage zum ersten Mal. Durch die Herabsetzung des Aufwertungsfaktors für geleistete Versicherungsjahre von 2 auf 1,78 Prozent durch die Pensionsreform 2003 zahlte der gelernte Dreher noch einmal drauf.
Damit nicht genug, durch die Erhöhung der Abschläge und die neue, niedrigere Bemessungsgrundlage (alt: 93%, neu 82,77 %) verliert der heute 61-Jährige ein drittes Mal.
Der ehemalige Facharbeiter verliert 10 Prozent seiner Pension. Berechnung nach altem Recht: 46,5 Versicherungsjahre x 2 Steigerungsbetrag = 93 Prozent. Minus Abschläge für vorzeitige Alterspension (61,5 statt 65 Jahre) 3,5 (Jahre) x 3 % = 10,5 % Abschläge. 93 % Bemessungsgrundlage minus 10,5 % = 82,5 %. Tatsächlich erreichbare Höchstpension 80 %.
Berechnung nach neuem Recht: 46,5 Versicherungsjahre x 1,78 Steigerungsbeitrag = 82,77 Prozent. Minus Abschläge für vorzeitige Alterspension 3,5 (Jahre) x 4,2 %. Da der Abschlag von der Leistung berechnet wird, ergibt sich 82,77 minus 12,16 = 70,61 Prozent neue Pensionsgrundlage. Erst jetzt greift die 10-Prozent-Deckelung: 80 Prozent (nach altem Recht) minus 8 Prozent ergibt 72 Prozent tatsächliche Pensionshöhe.
AKNÖ-Präsident Staudinger: "Opfer der Industriekrise, Opfer des geringeren Steigerungsbetrages und Opfer der höheren Abschläge" 10 Prozent Pensionskürzung für Arbeiter mit 46,5 Jahren Versicherungszeit "wie lange möchte die Regierung, dass die Menschen arbeiten, mehr als bis zum Umfallen kann ein Mensch in seinem Leben nicht arbeiten."
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