Presseaussendung der Bundessektion Landesanstalten und Betriebe in der GÖD: Ministerrat beschließt Schutzbestimmungen für den Arbeitsmarkt
Für Krankenpflegepersonal wird eine Extraregelung geschaffen
Wien (OTS) - Am 1. Mai 2004 kommt es zur beschlossenen EU-Erweiterung. Damit keine Arbeitsmarktprobleme anlässlich der EU-Erweiterung am heimischen Arbeitsmarkt entstehen, hat der Ministerrat Übergangsfristen beschlossen.
Das sogenannte EU-Anpassungsgesetz soll für maximal 7 Jahre verhindern, dass Bürger aus den Erweiterungsstaaten einen sofortigen vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erhalten. ArbeitnehmerInnen aus Malta u. Zypern bekommen ab 1. Mai 2004 einen unbeschränkten Zugang.
Einwohner der anderen Beitrittsländer müssen, so wie bisher um eine Arbeitsgenehmigung ansuchen.
Ausnahmeregelung: wenn Zuwanderer zum Zeitpunkt der Erweiterung länger als 12 Monate legal in Österreich arbeiten bzw. gearbeitet haben.
Die Saisonierregelung bleibt aufrecht.
Wegfallen werden für die neuen EU-Bürger verpflichtende Deutschkurse. Pensionisten, Studenten und Selbständige dürfen sich ohne Genehmigung in Österreich aufhalten.
Personalmangel beim Pflegepersonal wird berücksichtigt
Bei diesem Ministerratsbeschluss ist es vorerst zu keiner Ausnahme für die Pflegeberufe gekommen.
Herr Bundesminister Dr. Bartenstein wartet laut Anfrage der Bundessektion Landesanstalten und Betriebe auf die Arbeitsmarktentwicklung, insbesondere auf die Arbeitsmarktentwicklung in Österreich.
Österreichweit wird dringend Krankenpflegepersonal, insbesonders diplomiertes Krankenpflegepersonal benötigt.
Hable fordert gemeinsame Anstrengungen des Arbeits- u. Wirtschaftsministers Dr. Bartenstein und der Gesundheitsministerin Maria Rauch Kallat, um den Personalmangel zu lindern.
Hable fordert eine Rückholaktion tausender österreichischer Angehöriger der Pflegeberufe, die in andere Berufe abgewandert sind.
Der Vorsitzende der Bundessektion Landesanstalten und Betriebe -Johann Hable ersucht den Arbeits- und Wirtschaftsminister Dr. Bartenstein, weiterhin die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die es ermöglichen, dass viele geeignete InteressentInnen eine Ausbildung in den Pflegeberufen durch das Arbeitsmarktservice gefördert bekommen.
Hable ersucht Bundesministerin Rauch Kallat u. Bundesminsiter Dr. Bartenstein, nicht länger zuzulassen, dass Bedienstete in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen für ihren beruflichen Aufstieg (Pflegeberuf) keine finanziellen Mittel aus dem Arbeitsmarktservice zugestanden bekommen.
Derzeit gibt es einen großen Zustrom an Bewerberinnen und Bewerbern, die im Rahmen einer Implacementstiftung eine Ausbildung im Pflegeberuf absolvieren möchten.
Rückfragen & Kontakt:
Dir. Johann Hable
Tel.: 0664/24 35 335