- 27.02.2004, 11:28:20
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Presseaussendung der Bundessektion Landesanstalten und Betriebe in der GÖD: Ministerrat beschließt Schutzbestimmungen für den Arbeitsmarkt
Für Krankenpflegepersonal wird eine Extraregelung geschaffen
Wien (OTS) - Am 1. Mai 2004 kommt es zur beschlossenen
EU-Erweiterung. Damit keine Arbeitsmarktprobleme anlässlich der
EU-Erweiterung am heimischen Arbeitsmarkt entstehen, hat der
Ministerrat Übergangsfristen beschlossen.
Das sogenannte EU-Anpassungsgesetz soll für maximal 7 Jahre
verhindern, dass Bürger aus den Erweiterungsstaaten einen sofortigen
vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erhalten.
ArbeitnehmerInnen aus Malta u. Zypern bekommen ab 1. Mai 2004 einen
unbeschränkten Zugang.
Einwohner der anderen Beitrittsländer müssen, so wie bisher um
eine Arbeitsgenehmigung ansuchen.
Ausnahmeregelung: wenn Zuwanderer zum Zeitpunkt der Erweiterung
länger als 12 Monate legal in Österreich arbeiten bzw. gearbeitet
haben.
Die Saisonierregelung bleibt aufrecht.
Wegfallen werden für die neuen EU-Bürger verpflichtende
Deutschkurse. Pensionisten, Studenten und Selbständige dürfen sich
ohne Genehmigung in Österreich aufhalten.
Personalmangel beim Pflegepersonal wird berücksichtigt
Bei diesem Ministerratsbeschluss ist es vorerst zu keiner Ausnahme
für die Pflegeberufe gekommen.
Herr Bundesminister Dr. Bartenstein wartet laut Anfrage der
Bundessektion Landesanstalten und Betriebe auf die
Arbeitsmarktentwicklung, insbesondere auf die Arbeitsmarktentwicklung
in Österreich.
Österreichweit wird dringend Krankenpflegepersonal, insbesonders
diplomiertes Krankenpflegepersonal benötigt.
Hable fordert gemeinsame Anstrengungen des Arbeits- u.
Wirtschaftsministers Dr. Bartenstein und der Gesundheitsministerin
Maria Rauch Kallat, um den Personalmangel zu lindern.
Hable fordert eine Rückholaktion tausender österreichischer
Angehöriger der Pflegeberufe, die in andere Berufe abgewandert sind.
Der Vorsitzende der Bundessektion Landesanstalten und Betriebe -
Johann Hable ersucht den Arbeits- und Wirtschaftsminister Dr.
Bartenstein, weiterhin die finanziellen Mittel zur Verfügung zu
stellen, die es ermöglichen, dass viele geeignete InteressentInnen
eine Ausbildung in den Pflegeberufen durch das Arbeitsmarktservice
gefördert bekommen.
Hable ersucht Bundesministerin Rauch Kallat u. Bundesminsiter Dr.
Bartenstein, nicht länger zuzulassen, dass Bedienstete in
öffentlichen Gesundheitseinrichtungen für ihren beruflichen Aufstieg
(Pflegeberuf) keine finanziellen Mittel aus dem Arbeitsmarktservice
zugestanden bekommen.
Derzeit gibt es einen großen Zustrom an Bewerberinnen und
Bewerbern, die im Rahmen einer Implacementstiftung eine Ausbildung im
Pflegeberuf absolvieren möchten.
OTS0122 2004-02-27/11:28
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