Vertraglich erlaubte Lärmbelastungen nicht überschritten
Aktueller Bericht des Vorarlberger Flugbeobachters in Altenrhein
Bregenz/Altenrhein (VLK) – Der Flugbeobachter des Landes Vorarlberg hat auch im Jänner 2004 wieder die
Flugbewegungen in Altenrhein konsequent kontrolliert. Aus
dem jüngst vorgelegten Bericht geht hervor, dass die
vertraglich vereinbarten Tageslärmbelastungen in diesem
Zeitraum nicht überschritten wurden. ****
Während der so genannten Normalbetriebszeiten überprüfte
der Flugbeobachter die Einhaltung der Flugrouten. Darüber
hinaus wurden die von der Flugplatzbetreiberin, der Airport Altenrhein AG, gemeldeten Flugbewegungen und die damit zusammenhängenden Berechnungen der Lärmpunktezahlen
überprüft.
Der Flugbeobachter nahm seine Kontrolltätigkeiten auch
während der so genannten Randbetriebszeiten wahr. Das sind
jene Zeiten vor, zwischen oder nach den
Regelbetriebszeiten, in denen auch Ausnahmegenehmigungen
erteilt werden können. Im Jänner wurden insgesamt 39 Ausnahmebewilligungen während der Randbetriebszeiten
erteilt, davon berührten fünf Flugbewegungen
österreichisches Staatsgebiet.
(so/gw,nvl)
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