- 23.02.2004, 13:11:29
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Kräuter zu Unterschriftsaffäre: "Gorbach verweigert Überprüfung"
Kräuter: "Glaubwürdigkeit des Vizekanzlers demoliert"
Wien (SK) Mit scharfer Kritik reagiert SPÖ-Rechnungshofsprecher
Günther Kräuter auf die heute zugestellte Anfrageantwort durch
Vizekanzler Hubert Gorbach in der Unterschriftsaffäre. Kräuter hatte
unter Aufzählung konkreter Verdachtsmomente - Gorbach war zum
Unterschriftszeitpunkt nicht in Wien, das Schriftstück unterscheidet
sich deutlich von Routineantworten, die Unterschrift wurde zittrig
und deutlich von anderen Unterschriften abweichend gekritzelt - nach
der Bereitschaft Gorbachs angefragt, ein graphologisches Gutachten
erstellen zu lassen (Anfrage Nr. 1393/J-NR/2004 betreffend Verdacht
auf Manipulation der Unterschrift des HBMVIT). ****
Kräuter Montag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst: "Vizekanzler Gorbach
behauptet zwar lapidar, selbst unterzeichnet zu haben, verweigert
aber ein Gutachten. (Anfrageantwort 1277/AB). Die Glaubwürdigkeit des
Vizekanzlers ist mit diesem Verhalten vollkommen demoliert. Wenn
Gorbach tatsächlich selbst unterzeichnet hätte, wäre es doch
überhaupt kein Problem, einer Verifizierung zuzustimmen."
Für Kräuter ist die Angelegenheit alles andere als eine Kleinigkeit:
"Wenn dem Parlament gegenüber eine Anfragebeantwortung im Verdacht
steht, nicht wahrheitsgemäß die Fakten darzustellen oder gar die
Authentizität der Unterschrift eines Regeierungsmitgliedes in Frage
steht, handelt es sich um einen ganz gravierenden Verstoß gegen das
verfassungsrechtlich gesicherte Interpellationsrecht der
Abgeordneten."
Abschließend fordert Kräuter nochmals Vizekanzler Gorbach auf, selbst
einer graphologischen Überprüfung der fragwürdigen Unterschrift
zuzustimmen: "Herr Gorbach überdribbelt sich längst selbst, die
Unterschrift unter die aktuelle Anfrageantwort divergiert von der
fragwürdigen neuerlich ganz erheblich. Ich werde nicht lockerlassen
und in einer weiteren Anfrage Nationalratspräsident Andreas Khol, bei
dem das Originaldokument vorliegt, um eine entsprechende Klärung
durch eine objektive Stelle ersuchen." (Schluss) cs/mp
OTS0124 2004-02-23/13:11
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