• 23.02.2004, 12:02:46
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VP-Karl: Rechtsbereinigung - Die unendliche Geschichte

Wien (VP-Klub): "Im § 6 Abs. 2 entfallen die Z 3, 5 und 6. Die Z 4
erhält die Ziffernbezeichnung '3.' und endet mit einem Punkt",
zitiert der VP-Gemeinderat a.D., Mag. Franz Karl, aus dem siebten
Landesgesetzblatt 2004 anlässlich seiner 16.
Faschingsmontags-Pressekonferenz über unnötige und kuriose
Rechtsvorschriften. Trotz der mittlerweile seit 1989 jährlichen
Pressekonferenz gehe dem ehemaligen Gemeinderat die inhaltlichen
Themen hinsichtlich der Möglichkeiten einer Vereinfachung nicht aus.

Recht ohne Kontrolle ist "tot"

Karl fordert von der gesetzgebenden Körperschaft klare und für alle
nachvollziehbare Formulierungen in Landesgesetzen. Ebenso solle man
keine unnötigen oder nicht kontrollierbaren Rechtsvorschriften
erlassen. "Dass beispielsweise in der Wiener Verordnung zur Haltung
von Hunden geregelt ist, dass 'diese dem Alter und Geschlecht
entsprechend, mehrmals die Möglichkeit zum Harn- und Kotabsetzen im
Freien zu geben sei', ist zwar eine durchaus sinnvolle Bestimmung,
die aber mehr als Alibihandlung im Gesetz gesehen werden könnte, da
die Überprüfung schlichtweg unmöglich ist", so der Meidlinger
Bezirksparteiobmann der ÖVP-Wien.

"Nach dem zwanzigjährigen Bestehen ist ein neues Wiener
Rechtsbereinigungsgesetzes überfällig, damit das Anliegen der
Rechtsbereinigung nicht versandet", fordert Karl abschließend einen
'Wien-Konvent' von der SP-Stadtregierung zur Stadtverfassung und
ihren rechtlichen Auswirkungen.(Schluss)

OTS0093    2004-02-23/12:02

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