- 23.02.2004, 11:04:10
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ÖAMTC fordert Konsequenzen aus Kaprun-Urteil
Verbesserter Schutz für Unfallopfer noch immer ausständig
Wien (ÖAMTC-Presse) - Nach dem Urteil zum tragischen
Seilbahnunglück von Kaprun mit 155 Todesopfern fordert der ÖAMTC zum
wiederholten Male energisch eine Erhöhung der gesetzlichen
Haftungssummen. Vorläufig gibt es nach dem Kaprun-Urteil noch keinen
Schuldigen, die Hinterbliebenen bekommen nur bis zu einer geringen
Höchstsumme Schadenersatz. "Es liegt zwar ein Entwurf des
Justizministeriums für eine Novellierung des sogenannten Eisenbahn-
und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetzes (EKHG) vor, der unserer
Forderung zum Teil Rechnung trägt. Eine Beschlussfassung im
Ministerrat ist aber seit langem ausständig", urgiert
ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch.
Das Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz regelt die
Haftung für Schäden, die vor allem als Folge von technischen
Gebrechen und ohne Verschulden des Eisenbahn- oder Fahrzeugbetreibers
entstehen. Auch eine Seilbahn gilt nach diesem Gesetz als Eisenbahn.
Bei einem Pkw-Unfall kommt dieses Haftungsgesetz beispielsweise nach
einem Reifenplatzer oder nach Bremsversagen zur Anwendung.
Großschäden, wie der Unfall von Kaprun oder auch der
Tauerntunnel-Brand im Jahr 1999 machen deutlich, dass der
"Haftungstopf" für die sogenannte Verschuldens-unabhängige
Gefährdungshaftung aufgrund der gesetzlichen Beschränkung auf derzeit
292.000 Euro beim Pkw nicht ausreicht, um alle Ansprüche eines
schwerstverletzten Geschädigten oder die Unterhaltsansprüche der
Hinterbliebenen zu befriedigen. "Es besteht also nur dann eine Chance
auf Bezahlung höherer Beträge, wenn man mit viel Aufwand ein
Verschulden des Unternehmens oder eines Fahrzeuglenkers nachweist",
erläutert der Chefjurist des Clubs.
Die Haftungssummen für schuldlos verursachte Verkehrsunfälle
sollen nach den Wünschen des Justizministeriums im Pkw-Bereich von
derzeit 292.000 Euro auf 800.000 Euro erhöht werden. "Der ÖAMTC sieht
in diesen Bestrebungen einen Schritt in die richtige Richtung. Der
Club hat in seinen Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf aber
vorgeschlagen, die Anhebung der Haftungsgrenzen für die
Verschuldens-unabhängige Gefährdungshaftung gleich auf jenes Maß
vorzunehmen, das auch für die gesetzliche
Mindest-Haftpflicht-Versicherungsdeckung vorgesehen ist. Geplant sind
hier zunächst drei Millionen Euro. "Damit besteht auch die Chance,
bei der bloßen Gefährdungshaftung den für den Schadenfall
garantierten Versicherungsschutz voll ausschöpfen zu können",
erläutert Haupfleisch. Wichtig ist dem ÖAMTC vor allem, dass
Justizminister Böhmdorfer den seit langem vorliegenden Entwurf noch
im Frühjahr dem Ministerrat und anschließend dem Parlament zur
Beschlussfassung vorlegt.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Hannes Kerschl
OTS0065 2004-02-23/11:04
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