• 19.02.2004, 20:18:41
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"Kleine Zeitung" Kommentar: "155 Tote und am Ende gibt es keinen einzigen Schuldigen" (von Doris Piringer)

Ausgabe vom 20.02.2004

Graz (OTS) - Die Gefühlsausbrüche der Angehörigen hat Richter
Manfred Seiss erwartet, ein Notfall-Psychologe stand während der
Urteilsverkündung nicht zufällig vor dem Gericht. Was sich
zeitgleich innerhalb des Saales und draußen vor der Tür abspielte,
spiegelt das Unvermögen eines Strafprozesses wider,
unterschiedlichste Erwartungen zu erfüllen.

Die Mütter, Väter und Freunde der Opfer wollten zum Finale des
Kaprun-Prozesses nur ein einziges Wort hören: schuldig. Es kann und
darf nicht sein, dass niemand hängen bleibt und niemand vor ihnen
steht, der einbekennen muss: Ja, ich habe Fehler gemacht, ich habe
Schuld auf mich geladen. Wenigstens einer von 16, nur ein Gesicht,
das man festhalten kann, zumindest ein Name, dem man immer wieder
sagen kann: Du bist es, du bist schuld, dass unser Kind nicht mehr
lebt.

Es ist leicht, aus der Distanz des Beobachters über solche Gefühle
zu schreiben. Und es ist in Wahrheit nicht wirklich nachvollziebar,
wie es Menschen ergeht, die ihr Kind auf diese grässliche Weise
verlieren mussten.

Es scheint einem Grundbedürfnis unserer Gesellschaft zu entsprechen,
dass bei einer Katastrophe mit 155 Toten ein Strafprozess nur mit
einem Schuldspruch enden darf. Mehr als fünf Stunden lang hat
Richter Seiss die Freisprüche begründet, ausführlich und
nachvollziehbar, doch diese Argumentation wollten viele nicht hören.

Ein Strafprozess muss prinzipiell zwei Anforderungen erfüllen:
Einerseits soll ein Schuldiger bestraft werden, doch andererseits
und das ist mindestens so wichtig muss die Bestrafung eines
Unschuldigen verhindert werden. Im Vorverfahren hat es tatsächlich
Anhaltspunkte gegeben, dass beim Bau der Gletscherbahn folgenschwere
Fehler passiert sind. Die Anklage war auf Grund des Gutachtens
begründet.

Doch die Situation hat sich im Laufe der langen Hauptverhandlung zu
wenden begonnen. Es kamen neue Gutachten hinzu und folgt man der
Begründung des Richters nichts anderes steht uns zur Verfügung ,
dann war keinem der 16 Beschuldigten ein strafrechtlich relevantes
Verhalten nachzuweisen. Das Oberlandesgericht wird diese
Entscheidung noch einmal zu prüfen haben.

Es muss aber auch andere Instrumentarien geben, die mithelfen,
solche Unglücke aufzuarbeiten. Rasche Entschädigungszahlungen
gehören ebenso dazu wie ein sensibler Umgang mit Angehörigen. Das
aber gilt nicht nur für den Kaprun-Prozess. ****

OTS0256    2004-02-19/20:18

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PKZ

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