- 19.02.2004, 10:12:04
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Schierhuber: EU-Strukturförderung als wichtiges Element der Förderung des ländlichen Raums
Schierhuber begrüßt Weiterführung der EU-Grenzlandförderung
Brüssel, 19. Februar 2004 (ÖVP-PK) "Die Strukturförderung der
Europäischen Union trägt nachhaltig zur Förderung des ländlichen
Raums bei. Die Gemeinsame Agrarpolitik und ihre zweite Säule können
diese Aufgaben nicht alleine erfüllen, daher ist es überaus wichtig,
dass im Zuge der Kohäsionspolitik der EU auch weiterhin
entsprechende Mittel zur Erhaltung der Lebensqualität im ländlichen
Raum zur Verfügung stehen", sagte die österreichische
Bauernvertreterin im Europäischen Parlament, Agnes Schierhuber,
anlässlich der gestrigen Präsentation des dritten Kohäsionsberichtes
durch EU-Kommissar Michel Barnier im Europäischen Parlament. ****
Mit der EU-Erweiterung auf 25 Staaten werden die
wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede in der EU größer. "Es ist
auch gerechtfertigt und entspricht dem Solidaritätsgedanken der EU,
dass wesentliche Geldmittel in die neuen Mitgliedsländer fließen.
Genauso wichtig und gerechtfertigt ist es aber, dass im Rahmen der
Regionalförderung auch die strukturschwachen und hier insbesondere
die ländlichen Gebiete der bisherigen EU-15 weiterhin in ihrer
Entwicklung gefördert werden", betonte Schierhuber. Noch hätten
nicht alle diese Gebiete ihren Aufholprozess abgeschlossen, eine
Aufrechterhaltung der Regionalförderung auch für die EU-15 sei daher
im Sinne der Ausgewogenheit innerhalb der Europäischen Union.
Die ÖVP-Europaparlamentarierin aus dem Waldviertel freute sich
besonders über die Verlängerung der Interreg-Programme. "Von diesen
Programmen profitieren Österreich und vor allem unsere
Grenzlandregionen besonders. Mit Interreg wird die wichtige
Zusammenarbeit auf grenzübergreifender und transnationaler Ebene
gefördert. Die Entwicklung gemeinsamer Lösungsansätze ist für die
Menschen in diesen Regionen ein guter Weg in eine sichere Zukunft",
so Schierhuber.
In seiner Präsentation kündigte Kommissar Barnier an, dass 78
Prozent der zur Verfügung stehenden Geldmittel in die
Prioritätsklasse 1 fließen würden. Das sind die bisherigen Ziel
1-Gebiete, also die besonders förderwürdigen Regionen. Die 2.
Prioritätsklasse betrifft die Förderung der regionalen
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Hier werden 18 Prozent der
Gesamtmittel zur Verfügung stehen. Die Prioritätsklasse 3 erhält 4
Prozent der Gesamtmittel, die damit zur Weiterführung der
Interreg-Programme und der Grenzlandförderung genutzt werden können.
Rückfragehinweis: MEP Agnes SCHIERHUBER, Tel.: 0032-2-284-5741 (aschierhuber@europarl.eu.int) oder Mag. Philipp M. Schulmeister, EVP-ED Pressestelle, Tel.: 0032-75 79 00 21 (pschulmeister@europarl.eu.int)
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