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Berger: Öffentliche Auftragsvergabe wird moderner, transparenter und einfacher

Kompromiss des EU-Vermittlungsverfahrens im EU-Parlament endgültig beschlossen

Wien (SK) Mit überwältigender Mehrheit hat heute das Europäische Parlament in Brüssel den im Vermittlungsverfahren zwischen Parlament und Rat ausgehandelten Kompromiss zur öffentlichen Auftragsvergabe in der EU endgültig beschlossen. Maria Berger, SPÖ-Europaabgeordnete und Verhandlungsführerin des EP, betonte Donnerstag bei ihrer Plenarrede nochmals, dass es während der Verhandlungen gelungen sei, wesentliche Standpunkte des Parlaments durchzusetzen. Insbesondere hatte sich Berger bei den Verhandlungen mit der italienischen Ratspräsidentschaft unter Vorsitz von Europaminister Buttiglione dafür stark gemacht, dass Auftraggeber, die dies wollen, bei der Auftragsvergabe soziale und ökologische Kriterien heran ziehen können. ****

Nachhaltigkeit als Kriterium

Österreichische Städte und Gemeinden, so Berger, "haben zum Beispiel künftig die Möglichkeit, für Schulen und Kindergärten nur Lebensmittel aus biologischer und gentechnikfreier Erzeugung einzukaufen. Ebenso kann ein Auftraggeber einen Anbieter auswählen, der etwa nur Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft verwendet." Unternehmen, die wegen eines Verstoßes gegen die Gleichbehandlungs-Richtlinie verurteilt wurden, können in Zukunft von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist auch die Auftragsvergabe an geschützte Werkstätten nun besser abgesichert.

Vereinfachung und Transparenz erreicht

Die Reform der bisher geltenden Richtlinien bringe auch wesentliche Vereinfachungen mit sich. Denn für alle Arten der Vergabe gelten nun einheitliche Begriffsbestimmungen und Regelungen. Einige Sektoren werden vom Vergaberecht gänzlich ausgenommen, für andere Bereiche, wie z. B. für die Post werden weniger strenge Vorgaben gelten. Die EU-Mitgliedstaaten sind in Zukunft dazu verpflichtet, im Internet alle vergaberechtlich wichtigen Informationen leicht zugänglich zu machen. Dies ist insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe von Bedeutung.

Elektronische Einreichungen möglich

Um den Anforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht zu werden, wird zudem die elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren erleichtert. Auch die Verwendung von elektronischen Unterschriften wird befürwortet. Elektronische Auktionen sind künftig möglich, ausgenommen sind aber Bauaufträge und intellektuelle Dienstleistungen.

Erhöhung der Schwellenwerte beschlossen

Jene Summe, ab der eine europaweite Ausschreibung erfolgen muss, ist nun deutlich höher. So wurde der Wert etwa bei Bauaufträgen von bisher 5,3 Millionen Euro auf jetzt 6,2 Millionen Euro aufgestockt. Berger: "Das kommt insbesondere kleineren Gemeinden zugute, die dann ihre Bauprojekte nicht mehr europaweit ausschreiben müssen". Österreich habe nun längstens zwei Jahre Zeit, um das österreichische Vergaberecht an die neuen EU-Richtlinien anzupassen. (Schluss) cs/mm

Rückfragehinweis: Roland Graffius, Pressesprecher der SPÖ-Delegation im Europäischen Parlament, Tel.: ++32-2-284-3364

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Pressedienst der SPÖ
Tel.: (++43-1) 53427-275
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