Konsenslösung bei Wohnbauförderungsproblemen in Sicht
Wien (OTS) Vor dem Hintergrund zweier Verwaltungsgerichtshofentscheidungen aus dem Frühjahr 2003 wurden im Herbst des letzten Jahres in Salzburg und Tirol Gerichtsgebühren für Pfandrechtseintragungen aus dem Jahr 1998 vorgeschrieben und zwar in Fällen, in denen das Land Wohnbauförderungen für den Ankauf einer Wohnung (also nicht für den Bau) gewährt hatte. In den Verwaltungsgerichtshoferkenntnissen wurde klargestellt, dass eine Gebührenbefreiung nur für die Schaffung von Wohnraum zusteht.
Die Betroffenen zeigten sich von diesen Gebührenvorschreibungen verständlicherweise überrascht. Aufgrund der unklaren Rechtslage entschied in der Folge Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer, dass die Vorschreibungen für das Jahr 1998 zurückgenommen werden.
Zur Klärung der offenen Fragen und Anliegen fand heute unter den Vorsitz des Justizministers Dr. Dieter Böhmdorfer eine Sitzung mit Vertretern aller Bundesländer statt.
Eine Arbeitsgruppe soll nun im Interesse der Rechtssicherheit die Unterschiede in den Voraussetzungen der Wohnbauförderungsrechte der Länder einerseits und der Gebührenbefreiung andererseits erörtern und eine Harmonisierung vorbereiten. Darüber hinaus hat Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer erklärt, dass bis zum Abschluss dieser Arbeiten in den (strittigen) Ersterwerbsfällen keine Gebühren eingehoben werden.
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