ARBÖ: Warnwesten - Tragepflicht in Italien auf 1. April verschoben
Wien (OTS) - Mit großer Überzeugung hat man in Italien den Punkteführerschein eingeführt. So nebenbei wurden die Autofahrer verpflichtet, im Falle einer Panne oder eines Unfalles "bereits beim Aussteigen aus dem Kraftfahrzeug" eine Warnweste zu tragen.
Alles klar? Mitnichten, denn ein Dekret muss die Art und Weise dieser Warnwesten regeln. Dieses Dekret ist am 24. Dezember 2003 erlassen worden, jedoch nicht als technische Beschreibung, sondern als "Verschiebung" auf den 1. April 2004, so der ARBÖ.
Übereifrige Carabinieri haben bereits im Herbst in Südtirol gestraft: wegen Nichtmitführen der Warnweste! Dabei muss man die Weste nur im Fall eines Falles tragen. Und dies erst ab 1. April 2004.
Um die Touristen nicht vor weiteren Reisen nach Südtirol abzuhalten, hat der Südtiroler Hotelier- und Gastronomieverband die zu Unrecht inkassierten Strafen sogar refundiert.
In Tarvis kann man solche Warnwesten um EUR 5,- auf dem Markt erstehen. Der Haken an der Sache: niemand weiß so recht, ob es sich dabei um die zukünftigen Warnwesten handelt. Das Ministerialdekret über die Beschaffenheit der Weste oder des rückstrahlenden Trägers gibt es doch noch gar nicht.
Jedenfalls tritt auch die entsprechende Bestimmung des Codice della Strada zum verpflichtenden Tragen dieser Weste, wenn "außerhalb der Ortschaft auf die Fahrbahn gegangen werden muss", erst mit 1. April 2004 in Kraft.
Der ARBÖ warnt alle Italienreisende: Lassen sie sich nicht ungerechtfertigt strafen! Viele Carabinieri werden das "Verschiebungsdekret" gar nicht kennen. Möglicherweise strafen sie auch weiterhin die Reisenden, wie zuvor im Herbst ihre Kollegen in Südtirol, mit ihrem vorauseilendem Gehorsam.
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