Das ändert sich 2004! - Wichtige steuerrechtliche und finanzpolitische Änderungen im neuen Jahr
Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne - Abschaffung der 13. Umsatzsteuer-Vorauszahlung
Wien (PWK002) - Das neue Jahr bringt mit der ersten Etappe der Steuerreform Entlastungen vor allem für die untersten Einkommen und für Unternehmer. An erster Stelle steht hier die von der Wirtschaftskammer Österreich seit langem geforderte Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne. So können bilanzierende Gewerbetreibende ab 2004 den in einem Wirtschaftsjahr eingetretenen Anstieg des Eigenkapitals in Form des nicht entnommenen Gewinnes bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,- EUR jährlich mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuern.
Einen weiteren Meilenstein stellt im kommenden Jahr auch die von der Wirtschaftskammer geforderte Abschaffung der 13. Umsatzsteuervorauszahlung dar, die den Unternehmen unterm Strich etwa 6 Mio. Euro erspart. Auch die Vereinfachungsmaßnahmen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer sowie die Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung, der Zusammenfassenden Meldung und der Körperschaftsteuererklärung auf elektronischem Weg werden 2004 den bürokratischen Aufwand für Unternehmer merklich verringern. Positiv wird sich für die heimischen Betriebe auch der Entfall des Dienstgeberbeitrages für die Arbeitslöhne älterer Arbeitnehmer (ab dem 60. Lebensjahr) auswirken.
Weitere Änderungen im Bereich der Einkommensteuer betreffen Steuerbegünstigung für Betriebsveräußerung bzw. Betriebseinstellung auch bei betriebsbezogener Erwerbsunfähigkeit, Absenkung des Einkommensteuertarifes sowie Veränderung der Einschleifregelung, wodurch Bruttojahreseinkommen bis ca. 14.500,- EUR steuerfrei gestellt. Zukünftig hat auch die Übermittlung der Einkommensteuererklärung verpflichtend elektronisch zu erfolgen, soweit dies nicht mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar ist. Internetkosten sind allerdings ab dem kommenden Jahr steuerlich abzugsfähig.
Änderungen gibt es 2004 auch bei der Erhöhung des Forschungsfreibetrages (von 15 auf 25 %), der Forschungsprämie (von 5 auf 8 %), der Verlängerung der Investitionszuwachsprämie um ein Jahr sowie durch die Neukonzeption der Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte.
Bei den Energieabgaben sieht das Erdgasabgabegesetz ab dem kommenden Jahr eine Erhöhung der Abgabe von 0,0436 EUR auf 0,066 EUR pro Kubikmeter vor. Völlig neu eingeführt wird ab 1.1.2004 das Kohleabgabegesetz (KAbgG), welches auch die Lieferung von Kohle an Endverbraucher der Besteuerung unterwirft. Die neue Fassung des Mineralölsteuergesetzes (MÖStG) tritt ebenfalls mit 1.1.2004 in Kraft und bringt im wesentlichen, wie bei der Erdgasabgabe, eine Erhöhung der bisher geltenden Steuersätze. Die Steuersätze für Benzin werden um 1 Cent je Liter, für Dieselöl um 2 Cent je Liter und für gekennzeichnetes Gasöl (Heizöl extra leicht) um 2,9 Cent je Liter erhöht.
Die Änderungen im Bereich der Handelspolitik betreffen insbesondere die Erweiterung der EU per 1.5.2004, womit es zu geänderten Voraussetzungen im Warenverkehr mit den neuen Mitgliedstaaten kommt. (NL)
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