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Wichtiger Schritt zur Aktualisierung und Deregulierung des Wirtschaftsrechts

Leitl: "Neues Unternehmensgesetzbuch gelungenes Beispiel für die Zusammenarbeit von Praxis, Wissenschaft und Ministerium"

Wien (PWK001) - "Der Entwurf für das neue Unternehmensgesetzbuch ist ein gelungenes Beispiel für die Zusammenarbeit von Praxis, Wissenschaft und den Legisten des Bundesministerium für Justiz. Ich hoffe, dass Justizminister Dieter Böhmdorfer den Entwurf eines Handelsrechts-Änderungsgesetzes bald in den Ministerrat bringen wird", erklärt der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, Christoph Leitl, nach dem Ende des Begutachtungsverfahrens zu diesem Gesetz.

Nach zügiger Arbeit wurde im Herbst der Entwurf eines Handelsrechts-Änderungsgesetzes, mit dem das Handelsrecht zu einem den Anforderungen des heutigen Wirtschaftslebens entsprechenden Unternehmensrecht umgewandelt wird, in Begutachtung gegeben. Die Diskussion um die Reform des Handelsrechts wurde durch eine von der Wirtschaftskammer Österreich durchgeführte Vortragsveranstaltung 2001 initiiert. Die Hauptvorträge ("Vom HGB zum Unternehmergesetz") hielten damals Prof. Karsten Schmidt und Heinz Krejci.

Der Entwurf geht von einem einheitlichen und umfassenden Unternehmerbegriff aus. Der Anwendungsbereich wird erheblich erweitert und mit dem übrigen Unternehmensrecht harmonisiert. Die wesentlichen Reformpunkte sind insbesondere die Schaffung eines einheitlichen, umfassenden Unternehmerbegriffs nach dem Vorbild des § 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz), der die bisherigen §§ 1-7 HGB ablöst (jedoch mit Ausnahmeregelungen für die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirte), weiters die Liberalisierung der Firmenbildungsvorschriften, die Freistellung der Eintragung ins Firmenbuch für alle Einzelunternehmen, die konstitutive Eintragung für juristische Personen sowie die Öffnung der Personengesellschaften für jeden unternehmensbezogenen oder sonstigen Zweck. Durch den vorliegenden Entwurf kommt es endlich zu einer Klarstellung der bisher in Österreich nach Art und Umfang strittigen Rechtsfähigkeit von eingetragenen Personengesellschaften.

Weitere Reformpunkte sind auch die Anwendung des Unternehmerbegriffs des KSchG (alle Unternehmer einschließlich freie Berufe sowie Land-und Forstwirte) auf die speziellen schuld- und sachrechtlichen Bestimmungen des Unternehmensrechts. Endlich konnte auch die 4. EinführungsVO, mit der 1938 die Anpassung des österreichischen HGB an das reichsdeutsche Recht erfolgte, aufgehoben werden.

"Wenn nun noch im Rahmen des E-Government-Gesetzes die Einführung eines einheitlichen Unternehmerregisters gelingt, ist wieder ein wesentlicher Reformschritt im österreichischen Wirtschaftsrecht gelungen", zeigt sich Präsident Leitl erfreut. (hp)

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