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10 Jahre Kindersitzpflicht!

Die Kindersitzpflicht feierte am 1.1.2004 ihr 10-jähriges Jubiläum. Leider sind immer noch rund 15 Prozent aller Kinder in Pkws ungesichert.

Wien (OTS) - Seit 1.1.1994 ist es gesetzlich geregelt, dass beförderte Kinder in einem Pkw mit einem Kindersitz gesichert werden müssen. Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen in entsprechenden Rückhalteeinrichtungen befördert werden. Kinder über 150 cm Körpergröße können mit dem angelegten Sicherheitsgurt auf dem Beifahrersitz oder auf den hinteren Plätzen mitfahren.

Rund 15% der Kinder in Pkws fahren ungesichert mit

Gerade bei Kindern müsste im Auto besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden - sollte man meinen. Leider fahren aber noch immer rund 15 Prozent der Kinder komplett ungesichert im Pkw mit. Vor allem betroffen sind die kleinsten Mitfahrer: Ein Drittel der Kinder im Alter zwischen einem und vier Jahren werden ungesichert mit-geführt. Ebenfalls alarmierend: Rund ein Viertel der im Pkw tödlich verunglückten Kinder waren nicht gesichert. Besonderes Augenmerk ist auf die richtige Sicherung der Kinder zu legen.

"Eltern sollten mehr Rücksicht auf Ihre Kinder nehmen und unbedingt auf die richtige Sicherung achten - auch wenn nur kurze Strecken gefahren werden! Wer sein Kind ungesichert befördert macht sich nicht nur strafbar, sondern nimmt in Kauf, dass ein Unfall ungleich schwerere Folgen nach sich zieht, als mit Gurt und Kindersitz", appelliert Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) an das Verantwortungsbewusstsein der Erwachsenen. "Gurt und Kindersitz verhindern, dass Personen gegen Fahrzeugteile bzw. aus dem Auto geschleudert werden. Die Häufigkeit und Schwere von Verletzungen an Brustkorb, Kopf, Gesicht, Augen, Beinen und Füssen wird durch die 'Lebensretter Gurt und Kindersitz' dramatisch reduziert", so Thann weiter.

Tipps worauf beim Kauf eines Kindersitzes geachtet werden soll:

-) Der Sitz muss dem Gewicht des Kindes entsprechen und fest im Fahrzeug verankert werden können! Wenn Sie bereits ein Fahrzeug mit ISOFIX Befestigungsmöglichkeit haben, nutzen Sie diese und kaufen Sie einen dafür geeigneten Sitz!

-) Achten Sie darauf, dass der Kindersitz für Ihr Auto geeignet ist, denn nicht alle Sitze passen in jedes Auto! Deshalb mit Kind und Auto zum Kindersitzkauf!

-) Die häufigsten Fehler bei der Kindersicherheit sind Montagefehler! Lassen Sie sich die richtige Montage von den Fachkräften vorführen! Bedienungsanleitung!

-) Der Sitz muss getestet sein und der Norm ECE - R 44 entsprechen!

-) Tests der Autofahrervereinigungen und Verbraucherorganisationen belegen unterschiedliche Eignung verschiedener Sitze. Für den besten Kinderschutz sind diese Tests ein Hinweis!

Das KfV empfiehlt den Gurt und auch den Kindersitz unbedingt nach jedem Unfall auszutauschen und im Übrigen, auf die Geschwindigkeit zu achten. Seit der 21. KFG-Novelle ist der Lenker für Kinder unter 14 Jahren verantwortlich und darf diese nur befördern, wenn sie den Sicherheitsgurt bestimmungsgemäß gebrauchen.

Rückfragen & Kontakt:

Kuratorium für Verkehrssicherheit
Tel.: (++43-1) 71 770/0
http://www.kfv.at

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