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AK-Kalliauer: Studienbeihilfen und Absetzbarkeit von Studiengebühren nur Kosmetik für falsche Bildungspolitik

Linz (OTS) - "Bildungsministerin Gehrer kann sich selbst noch so viele Rosen streuen. Die Anhebung der Mittel für Studienbeihilfen und die steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren sind letztendlich Kosmetik für ein System, das die soziale Selektion an den Universitäten begünstigt, statt ihr entgegen zu wirken", kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Im vergangenen Jahr wurden 161 Millionen Euro für Studienbeihilfen aufgewendet, das sind um 16 Millionen mehr als im Jahr zuvor. "Damit ist sichergestellt, dass jeder, der studieren will und die notwendigen Voraussetzungen dafür mitbringt, auch studieren kann", so Ministerin Gehrer in einer Aussendung. Eine Aussage, die der Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich, Dr. Johann Kalliauer, nicht unwidersprochen hinnehmen will.

"Von der Ausweitung der Studienförderung profitieren überdurchschnittlich viele Studierende, deren Eltern aus gehobeneren Schichten kommen. Gehrers Aussage stimmt vor allem dann, wenn man unter den ,notwendigen Voraussetzungen’ gut situierte Eltern versteht, möglichst Freiberufler oder Unternehmer", sagt Kalliauer unter Berufung auf die "Sozialerhebung 2002 des Instituts für Höhere Studien".

Tatsächlich ist der Anteil jener Studierenden, deren Väter maximal einen Lehrabschluss haben, seit 1990/91 von 44,5 Prozent auf 36 Prozent zurückgegangen. Bezogen auf die gesamte Wohnbevölkerung beträgt der Anteil aber fast 70 Prozent. Trotz dieses massiven Rückgangs ist innerhalb dieser Gruppe die Förderquote ebenfalls gesunken.

Die Arbeiterkammer fordert in diesem Zusammenhang eine Reform des Berechungssystems für die Studienförderung, um Arbeitnehmer mit Unternehmern und Landwirten gleichzustellen.

Auch die Ankündigung, dass Studienbeiträge ab 2004 (also erstmals 2005) steuerlich abgesetzt werden können, ist für Kalliauer nicht nur Anlass zum Jubeln: "Es freut mich zwar, dass unsere Forderung erfüllt wurde, die Universitäten mit den Fachhochschulen gleichzustellen, was die steuerliche Absetzbarkeit betrifft. Denn die Studienbeiträge für Fachhochschulen konnten ja schon bisher abgesetzt werden. Unsere Forderung nach einer Rückkehr zum freien Hochschulzugang bleibt aber aufrecht."

Zudem sei die Reichweite dieser Regelung gering. Ministerin Gehrer nennt eine Zahl von 10.000 Studierenden, denen die Absetzbarkeit zugute kommen werde. Das sind bei über 200.000 Studierenden gerade 5 Prozent. Der Anteil der Berufstätigen unter den Studierenden beträgt aber weit über 60 Prozent. Einschränkungen gebe es beispielsweise durch die Vorgabe, dass das Studium mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen bzw. eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellen müsse (insbesonders wenn über AMS oder Stiftungen gefördert). Und schließlich würden Einkommen unter 1.035 Euro pro Monat nicht erfasst. Gerade die, die es am notwendigsten hätten, schauen also durch die Finger.

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