• 18.12.2003, 15:43:09
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  • OTS0184 OTW0184

Lebensmittelwarnung

Wien (OTS) - Die Sektion IV des Bundesministerium für Gesundheit
und Frauen gibt bekannt, dass in
Maismehl

Bezeichnung:   Baktat Maismehl
Beschreibung:   Verschweißter Kunststoffbeutel
Inhalt:   1 kg Maismehl
Mindesthaltbarkeitsdatum: Juli 2004
Charge:   L.2703

Abgepackt für/Vertreiber: BAK Kardesler GmbHWattstraße 2-10D-68199
Mannheim
Fumonisine B1 und B2 nachgewiesen wurden.

Die Probe wurde daher als gesundheitsschädlich im Sinne des § 8
lit.a LMG 1975 beurteilt. Vor dem Verzehr dieses Produktes wird
gewarnt. Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat die
Lebensmittelpolizei der Bundesländer angewiesen allfällig noch in
Verkehr befindliche Produkte sofort zu beschlagnahmen.

Diese Warnung besagt nicht, dass die Gesundheitsschädlichkeit der
Ware vom Hersteller/Verpacker/Vertreiber verursacht worden ist.

OTS0184    2003-12-18/15:43

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | BGF

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