- 16.11.2003, 09:11:28
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EU-Verfassung: Bei GATS und WTO muss parlamentarische Kontrolle bleiben
Oö.SP-Klubobmann Dr. Karl Frais appelliert an Kanzler Schüssel
Linz (OTS) - SP-Klubobmann Dr. Karl Frais wendet sich mit
Nachdruck gegen die geplante Regelung, dass der Rat als einziges
europäisches Gremium die alleinige Entscheidungsbefugnis in
sämtlichen GATS- und WTO-Fragen haben solle: "Damit würden - nach dem
derzeitigen Verfassungsentwurf - in Zukunft bei so wichtigen Themen
wie GATS - damit auch bei der Sicherung der Daseinsvorsorge - die
Landtage nicht eingebunden und der Nationalrat könnte nicht
mitentscheiden. Derzeit ist nicht einmal eine Mitentscheidung des
Europäischen Parlaments als letzte direkt-demokratische Instanz
vorgesehen. Kanzler Schüssel muss daher als österreichischer
Chefverhandler in der Regierungskonferenz Druck machen, damit sowohl
den regionalen Parlamenten als auch dem Europäischen Parlament ein
echtes Mitentscheidungsrecht eingeräumt wird." Und Frais gibt zu
bedenken: "Wenn man im Rat vom Einstimmigkeitserfordernis abgeht,
dann kann über Österreich endgültig drübergefahren werden. Deshalb
muss Schüssel auch auf dem Einstimmigkeitsprinzip beharren, damit
zumindest mittelbar im Wege der Ministerbindung das österreichische
Parlament noch mitreden kann."
Der SP-Klubchef zeigt das Ausmaß der Gefahr für die Demokratie auf:
"WTO-Verhandlungen - und zu diesen zählt auch das GATS-Abkommen -
sind nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Es entscheiden dort
internationale Wirtschaftslobbyisten und Regierungsvertreter über die
Zukunft der Menschen in den jeweiligen Regionen. Wenn sich diese
Verhandler mit ihren Verhandlungsergebnissen nicht einmal mehr einer
parlamentarischen Kontrolle stellen müssen, dann wird dadurch die
Macht multinationaler Konzerne zulasten regionaler Interessen weiter
gestärkt. Die nationalen Parlamente selbst hätten überhaupt nichts
mehr mitzureden."
Schon in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vom 28. August
2003 war vom Wirtschaftsministerium die Stellungnahme gekommen, dass
im "derzeitigen Entwurf für eine europäischeVerfassung ... für den
Bereich der Handelspolitik keine Mitentscheidung (des Europäischen
Parlaments) ... vorgesehen" wäre. Im Artikel I-12 ist die gemeinsame
Handelspolitik - die sowohl GATS als auch die WTO umfasst - als
ausschließliche EU-Zuständigkeit angeführt.
"Diesem neoliberalen Politikverständnis darf man als überzeugter
Demokrat nicht untätig zustimmen. Hier muss der Bundeskanzler
versuchen, bei den Verhandlungen der Regierungskonferenz zumindest
ein Mitentscheidungsrecht für die nationalen Parlamente und das
Europäische Parlament zu erreichen," betont Frais. Ein Abschluss der
Verhandlungen der Regierungskonferenz wurde für Dezember dieses
Jahres angekündigt.
OTS0012 2003-11-16/09:11
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