- 13.11.2003, 16:41:55
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MISSETHON: FAHRGÄSTE BRAUCHEN KLARHEIT ÜBER IHRE RECHTE
Schriftliche parlamentarische Anfrage des
ÖVP-Konsumentenschutzsprechers
Wien, 13. November 2003 (ÖVP-PK) Aufgrund des ÖBB-Streiks können
viele Fahrgäste der ÖBB, die eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte
besitzen, die Bahn derzeit nicht benützen. Für
ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Abg. Dipl.Ing. Hannes Missethon ist es
nicht einzusehen, warum sich der Streik auch noch zum finanziellen
Nachteil der Betroffenen auswirken soll. Der ÖVP-Abgeordnete hat
daher im Namen seiner Fraktion heute, Donnerstag, eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Refundierung von
Beförderungsentgelt aufgrund des ÖBB-Streiks an den Bundesminister
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
eingebracht. ****
In der Anfrage will Missethon vom Minister wissen:
- Ist es richtig, dass die AGB eine Rückforderung von Fahrpreisen wegen Streiks ausschließen? - Wenn ja, entspricht diese Bestimmung der AGB der österreichischen Rechtsordnung? - Bestehen für die Betroffenen rechtliche Möglichkeiten, die durch
den ÖBB-Streik entstandenen finanziellen Nachteile (aliquoter Anteil
des Beförderungsentgelts von Wochen-, Monats- und Jahreskarte) von
den ÖBB einzufordern?
- Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage (Konsumentenschutzgesetz, Gewährleistungsrecht)? - Besteht allenfalls auch die Möglichkeit eines Schadenersatze für darüber hinausgehende Schäden gegenüber der Gewerkschaft? - Wenn ja, auf Grund welcher Bestimmungen und unter welchen Bedingungen?
FORMULAR FÜR RÜCKFORDERUNGEN VON BEFÖRDERUNGSENTGELT
Um den Bahnkarten die Rückforderung von Kosten für Wochen-,
Monats- oder Jahreskarten zu erleichtern, hat die ÖVP ein Formular
zur Rückforderung von Beförderungsentgelt entworfen, das über die
Homepage des ÖVP-Parlamentsklubs - www.oevpklub.at - abgerufen und
dann ausgefüllt werden kann. "Ich betrachte das als Dienst am
Bahnkunden", so ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Missethon abschließend.
(Schluss)
OTS0261 2003-11-13/16:41
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