• 13.11.2003, 16:41:55
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MISSETHON: FAHRGÄSTE BRAUCHEN KLARHEIT ÜBER IHRE RECHTE

Schriftliche parlamentarische Anfrage des
ÖVP-Konsumentenschutzsprechers

Wien, 13. November 2003 (ÖVP-PK) Aufgrund des ÖBB-Streiks können
viele Fahrgäste der ÖBB, die eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte
besitzen, die Bahn derzeit nicht benützen. Für
ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Abg. Dipl.Ing. Hannes Missethon ist es
nicht einzusehen, warum sich der Streik auch noch zum finanziellen
Nachteil der Betroffenen auswirken soll. Der ÖVP-Abgeordnete hat
daher im Namen seiner Fraktion heute, Donnerstag, eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Refundierung von
Beförderungsentgelt aufgrund des ÖBB-Streiks an den Bundesminister
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
eingebracht. ****

In der Anfrage will Missethon vom Minister wissen:

-   Ist es richtig, dass die AGB eine Rückforderung von Fahrpreisen
wegen Streiks ausschließen?
-   Wenn ja, entspricht diese Bestimmung der AGB der österreichischen
Rechtsordnung?
-   Bestehen für die Betroffenen rechtliche Möglichkeiten, die durch

den ÖBB-Streik entstandenen finanziellen Nachteile (aliquoter Anteil
des Beförderungsentgelts von Wochen-, Monats- und Jahreskarte) von
den ÖBB einzufordern?

-   Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage (Konsumentenschutzgesetz,
Gewährleistungsrecht)?
-   Besteht allenfalls auch die Möglichkeit eines Schadenersatze für
darüber hinausgehende Schäden gegenüber der Gewerkschaft?
-   Wenn ja, auf Grund welcher Bestimmungen und unter welchen
Bedingungen?

FORMULAR FÜR RÜCKFORDERUNGEN VON BEFÖRDERUNGSENTGELT

Um den Bahnkarten die Rückforderung von Kosten für Wochen-,
Monats- oder Jahreskarten zu erleichtern, hat die ÖVP ein Formular
zur Rückforderung von Beförderungsentgelt entworfen, das über die
Homepage des ÖVP-Parlamentsklubs - www.oevpklub.at - abgerufen und
dann ausgefüllt werden kann. "Ich betrachte das als Dienst am
Bahnkunden", so ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Missethon abschließend.
(Schluss)

OTS0261    2003-11-13/16:41

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VPK

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