• 13.11.2003, 13:00:36
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  • OTS0192 OTW0192

Grüne/Moser: Wohnrechtliches Außerstreitgesetz höhlt Rechtszugang aus

Öffentliches Monitoring in Mietrechtsfragen gefragt

Wien (OTS) Durch das von Min. Böhmdorfer veranlasste wohnrechtliche
Außerstreitbegleitgesetz werden MieterInnen und
WohnungseigentümerInnen, die in Wohnrechtsverfahren vor Gericht
unterliegen, zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten der gegnerischen
Seite verpflichtet. "Dieses erhöhte Prozesskostenrisiko wird in
Zukunft MieterInnen und WohnungeigenstümerInnen davon abschrecken,
ihr Recht einzuklagen. Selbst bei einem Teilerfolg kämen die
gegnerischen Anwaltskosten teurer als die erstrittene Summe,"
kritisiert die Wohnungssprecherin der Grünen, Gabriela Moser. Sogar
die eher ÖVP-nahen WohungseigentümerInnen werden von der neuen
Kostenersatzpflicht besonders betroffen, weil sie anders als die
MieterInnen keinen Zugang zu Schlichtungsstellen haben, sie wenden
sich deshalb entschieden gegen die Neuregelung.

Das bisher gültige Schutzsystem einer Schlichtungsregelung durch
seine Formlosigkeit, sein freies Vertretungsrecht und seinen
einfachen direkten Rechtszugang ohne Prozessrisiko wird nun zugunsten
eines größeren Tätigkeits- und Wirkungsfeldes für RechtsanwältInnen
zerstört. Dies liegt nur im Interesse der materiell Bessergestellten,
die sich ein Prozessrisiko auch leisten können.

"Minister Böhmdorfer erschwert den Zugang zum Recht und höhlt
dadurch den Rechtsstaat aus! Der Rechtszugang im äußerst
komplizierten Mietrecht muss für alle Bevölkerungsgruppen einfach und
offen gestaltet und deshalb ohne Kostenrisiko sein," fordert Moser
und wird ein öffentliches Monitoring veranlassen. Eine genaue und
öffentliche Dokumentation der mietrechtlichen Streitfälle muss nun
vom Minister veranlasst werden, um den Betroffenen Mut zu machen, ihr
Recht auch einklagen zu lassen.

OTS0192    2003-11-13/13:00

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