- 13.11.2003, 12:44:41
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Fast 73 Millionen Euro für Privatspitäler
Hartinger: "Finanzielle Besserstellung gegenüber öffentlichen Spitälern für Hauptverband nicht vorstellbar"
Wien (OTS) - Für die stationäre Pflege der Versicherten werden 32
heimische Privatspitäler heuer aus den Mitteln der sozialen
Krankenversicherung rund 72,7 Millionen Euro erhalten. Damit bekommen
diese über den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF)
teilweise finanzierten Spitäler exakt denselben Betrag von der
Sozialversicherung wie im vergangenen Jahr. Die Forderung der
Wirtschaftskammer nach Erhöhung dieses gesetzlich festgelegten
Pauschales um rund 2 Prozent wurde vom Hauptverband heute
zurückgewiesen.
Bis 2001 waren die Beziehungen zu diesen Krankenhäusern durch vom
Hauptverband abzuschliessende Verträge geregelt. Im vergangenen Jahr
hat der Gesetzgeber mit der Gründung des PRIKRAF die Finanzierung
dieser Spitäler an jene der landesfondsfinanzierten (öffentlichen)
Spitäler angeglichen. Die Leistungen dieser Spitäler werden daher
nicht mehr nach Tagsätzen je Verpflegstag abgerechnet, sondern nach
demselben leistungsorientierten Punkteschema, wie dieses schon seit
1997 für die öffentlichen Spitäler gilt. Die Dotierung des Fonds mit
dem Betrag von 72.672.834,17 Euro (das war ursprünglich eine
Milliarde Schilling) wurde ebenfalls gesetzlich geregelt.
"Aus diesem Grund", so die für die Vertragsgestaltung mit
Spitälern zuständige Geschäftsführerin im Hauptverband der
Sozialversicherungsträger, Beate Hartinger, "haben die Privatspitäler
im vergangenen Jahr um fast 18 Prozent mehr bekommen als im Jahr
2000".
Der Mehraufwand für öffentliche Spitäler betrug im demselben
Zeitraum aber nur 5,25 Prozent. Hartinger: "Die soziale
Krankenversicherung anerkennt den Stellenwert der Privatspitäler im
österreichischen Gesundheitswesen. Im Hinblick auf die
Finanzsituation der sozialen Krankenversicherung können die
Privatspitäler finanziell aber nicht besser gestellt werden als die
öffentlichen Spitäler, die einen gesetzlichen Versorgungsauftrag
wahrzunehmen haben."
OTS0181 2003-11-13/12:44
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