- 13.11.2003, 11:12:00
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AUER: KOMMUNIKATION ZWISCHEN AMT UND BÜRGERN WIRD VERBESSERT
Wien, 13. November 2003 (ÖVP-PK) Das Abgabenänderungsgesetz ist
ein wichtiger Beitrag zur Erleichterung der Amtswege für die
österreichischen Bürgerinnen und Bürger. Es ermöglicht, dass die
nächste Einkommenssteuererklärungen per Internet - also elektronisch
- dem Finanzamt übermitteln werden kann. "Die Steuerabwicklung wird
damit noch kundenfreundlicher, ist den Möglichkeiten unserer Zeit
angepasst und bietet im Rahmen von E-Government eine konkrete Antwort
auf die Herausforderungen der vernetzten Gesellschaft. Es verbessert
die Kommunikation zwischen Amt und Bürgern", sagte heute, Donnerstag,
ÖVP-Abg. Jakob Auer im Plenum des Nationalrates. ****
"E-Government steht als Synonym für eine moderne und effiziente
Verwaltung. Es ist Teil einer zu beobachtenden sozialen Bewegung vom
Industriezeitalter zum Informationszeitalter. Mit dem
Abgabenänderungsgesetz ist ein weiteres Merkmal einer verbesserten
Verwaltung gesetzt. Verbesserte Kundenorientiertheit, gesteigerte
Effizienz, mehr Geschwindigkeit und mehr Transparenz gehen den
modernen Weg von einer traditionellen zur einer zeitgerechten
virtuellen Verwaltung", so Auer.
Als weiteren positiven Eckpunkt des Abgabenänderungsgesetzes nennt
der ÖVP-Abgeordnete Änderungen im Umsatzsteuergesetz. Aufgrund einer
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wurde eine Neuregelung
des umsatzsteuerlichen Eigenverbrauches notwendig. So werden
Eigenverbrauchstatbestände, Lieferungen und sonstige Leistungen
gleichgestellt sowie eine Verpflichtung zur Rechnungslegung bei
Leistungen an Unternehmer und juristische Personen fixiert.
Der Trend zur Dezentralisierung - ein wichtiger Bestandteil von
New Public Management in Österreich - wird für Jakob Auer ein
weiteres positives Resultat des Abgabenänderungsgesetzes sein. Die
darin enthaltene Reform der Steuer- und Zollverwaltung resultiert in
einer dringend notwendigen Dezentralisierung der Verantwortung der
Zoll- und Finanzämter. "Diese Dezentralisierung ist zweifelsohne ein
Gebot der Stunde und ein nennenswerter Schritt in Richtung zum New
Public Management in Österreich".
(Schluss)
OTS0106 2003-11-13/11:12
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