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NATIONALRATSPRÄSIDENT KHOL STELLT KOMMENTAR ZUM EU-RECHT VOR Das Regelwerk der EU aus Sicht der österreichischen Lehre und Praxis

Wien (PK) - In feierlichem Rahmen präsentierte Nationalratspräsident Andreas Khol heute im Empfangssalon des Parlaments einen von Univ.-Prof. Heinz Mayer herausgegebenen österreichischen Kommentar zum EU- und EG-Vertrag. Mehr als 40 Experten aus Wissenschaft und Praxis erläutern darin die Bestimmungen des Normengerüstes der Europäischen Union unter Heranziehung einer Fülle von Entscheidungen der Praxis der Instanzen der Gemeinschaft und einer an der täglichen Arbeit mit EU-Recht orientierten Schwerpunktsetzung. Besonderes Augenmerk
legen die Verfasser auf die österreichische Judikatur und
Literatur und die österreichische Umsetzung von EU-Recht, sodass mit diesem Werk erstmals ein speziell für die heimischen Rechtsanwender konzipierter Kommentar vorliegt.

Nationalratspräsident Andreas Khol hieß als Gastgeber die zahlreich erschienenen Gäste aus den Bereichen der Rechtssetzung und der Rechtsanwendung, allen voran EU-Kommissar Franz Fischler, den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Klemens Jabloner,
den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Johann Rzeszut, sowie die Bundesminister außer Dienst Werner Fasslabend und Harald
Ofner, willkommen. Die Liste der heute anwesenden
Persönlichkeiten allein zeige schon den hohen Stellenwert, der
dem EU-Recht beigemessen werde, meinte Khol.

Österreich brauche diesen Kommentar, betonte Khol. Recht sei nur dann wirksam, wenn es zugänglich ist. Der Zugang zu den
offiziellen Publikationen der EU sei aber oft schwierig. Das vorliegende Werk ermögliche es den österreichischen Rechtsanwendern, die heimische Rechtsprechung und Literatur zu
den einzelnen Artikeln jederzeit griffbereit präsent zu haben und dadurch zu wissen, was rechtens ist, meinte der Nationalratspräsident, der sich darüber hinaus zuversichtlich zeigte, dass schon bald auch ein Kommentar zur kommenden EU-Verfassung vorliegt.

EU-Kommissar Franz Fischler sah in dem Kommentar nicht nur eine Arbeitshilfe für alle, die das EU-Recht anzuwenden haben. Das
Werk werde auch dazu beitragen, bestehende Informationsdefizite hinsichtlich EU-Recht zu beseitigen und die Überzeugung festigen helfen, dass EU-Recht Österreich genauso betrifft wie österreichisches Recht, sagte er.

Den rund 50 Autoren sei es gelungen, auf die schwierigen Probleme einzugehen, die im Laufe des Entstehungsprozesses der EU
aufgetreten sind und noch nichts von ihrer Aktualität eingebüßt haben. Der Kommentar erläutere zudem die Position Österreichs bei der Ausarbeitung der Verträge und beschäftige sich mit Fragen,
die für Österreich spezifisch und wichtig sind. Fischler unterstrich, gerade bei der derzeitigen Regierungskonferenz sei
es für Österreich unabdingbar, sich auf seine zentralen Anliegen zu besinnen. Der vorliegende EU-Verfassungsentwurf stelle
angesichts der schwierigen Ausgangslage einen beachtlichen Kompromiss dar, bei der Regelung der Zuteilung der Kommissare
könne man aber nicht von einer wahrhaft europäischen Lösung sprechen, merkte Fischler kritisch an. Das Modell, wonach
einzelnen Staaten nur ein stimmloser Kommissar zweiter Klasse zukommt, lasse Zweifel an der demokratischen Ligitimität
aufkommen, warnte er.

Univ.-Prof. Heinz Mayer betonte den österreichischen Charakter dieses Werkes und meinte, vorhandene deutsche Kommentare würden
die österreichische Literatur zu Unrecht kaum berücksichtigen.
Die Übernahme des EU-Rechts habe sich epochal auf die österreichische Rechtsordnung ausgewirkt. Die Rechtsentwicklung zeige einen zunehmenden Bedeutungsverlust der generellen Norm und eine Rechtsverschiebung hin zu den Höchstgerichten. Diese Tendenz scheine heute unumkehrbar, mag man ihr auch skeptisch gegenüberstehen, gab Mayer zu bedenken. Für die österreichische Rechtswissenschaft gehe es jedenfalls darum, diese Entwicklung kritisch zu begleiten, meinte Mayer.

Der Kommentar erscheint im Manz Verlag lieferungsweise in Form
von Heften zum Einhängen und wird Anfang 2005 mit rund 2 000
Seiten vollständig vorliegen. (Schluss)

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