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Fischer gegen Änderung des Unvereinbarkeitsgesetzes

Unvereinbarkeitsgesetz ist auch Transparenzgesetz

Wien (SK) Gegen eine Änderung des Unvereinbarkeitsgesetzes
zum jetzigen Zeitpunkt sprach sich der stv. SPÖ-Vorsitzende Heinz Fischer am Freitag in einer Pressekonferenz aus. Wenn man Transparenz erreichen wolle, sei die Einführung einer Bagatellgrenze nicht sinnvoll. Behauptungen, das Unvereinbarkeitsgesetz sei schlecht oder unklar formuliert, "haben keine Substanz", so Fischer. Man müsse den Eindruck vermeiden, hier sei der Finanzminister schlecht beraten worden und daraufhin werde das Gesetz geändert - "das ist keine gute Optik, das wird sicher nicht stattfinden", so Fischer. Langfristig sei zu überlegen, alle Unvereinbarkeitsbestimmungen in einem großen Unvereinbarkeitsgesetz zusammenzufassen. "Ein bisschen Nachdenken" bereite ihm auch, dass sich das Unvereinbarkeitsgesetz in bestimmten Bereichen auf Ehegatten bezieht. Auch darüber könne man reden. ****

Das Einziehen einer Bagatellgrenze hat aus Sicht Fischers "mehr Nachteile als Vorteile: Eine betragsmäßige Bagatellgrenze habe den Nachteil, dass es sich bei kleinen Unternehmen um einen hohen Anteil handeln könne; eine prozentmäßige Bagatellgrenze habe wiederum den Nachteil, dass selbst Millionen-Beträge unter der Prozentgrenze liegen könnten.

Fischer räumte ein, dass das Unvereinbarkeitsgesetz mehrere Ziele verfolge. Bei der gemeinsamen Initiative von Heinz Fischer, Alois Mock, Fritz Marsch und Walter Hauser im Jahr 1980 sei es auch darum gegangen, mehr Transparenz zu schaffen. Dieses Gesetz sei ein Unvereinbarkeitsgesetz - es schreibe fest, welche Funktionen mit anderen Funktionen vereinbar sind -, ein Auftragsbeschränkungsgesetz - wenn ein Regierungsmitglied an einem Unternehmen mit mehr als 25 Prozent beteiligt ist, dürfen an dieses Unternehmen keine öffentlichen Aufträge fließen - und ein Transparenzgesetz - wenn ein Regierungsmitglied an einem Unternehmen beteiligt ist, muss das Parlament, konkret der Unvereinbarkeitsausschuss, informiert werden.

Die Meinung, eine Meldung an den Unvereinbarkeitsausschuss sei nur sinnvoll, wenn ein Regierungsmitglied mit mehr als einem oder mehr als fünf Prozent an einem Unternehmen beteiligt sei, verkenne die Problemlage. Außerdem, so Fischer weiter, sei der Text des Unvereinbarkeitsgesetzes viel leichter zu verstehen als vieles andere, etwa die Budgetbegleitgesetze - "da sind wirkliche Denksportaufgaben enthalten". Beim Unvereinbarkeitsgesetz gehe es darum zu erfahren, ob Dispositionen eines Ministers damit in Zusammenhang stehen könnten, weil er an einer Firma persönliches ökonomisches Interesse habe - "weil ihm das Wohlergehen dieser Firma am Herzen liegt".

Fischer erwartet von Regierungsumbildung "nichts grundlegend Neues" =

Der stv. SPÖ-Vorsitzende geht davon aus, dass von der Regierungsumbildung - also vom Wechsel der Aufgaben des Vizekanzlers vom Sozialminister zum Infrastrukturminister - "nichts grundlegend Neues" zu erwarten ist. Auch "bei wohlwollender Betrachtung" kann sich Fischer an keine Regierungsumbildung der letzten Jahre und Jahrzehnte erinnern, wo lediglich das "Türtaferl Vizekanzler" vom Sozialminister zum Infrastrukturminister gewandert ist und die sonstige personelle Zusammensetzung der Regierung völlig unverändert geblieben ist. "Die agierenden Personen sind völlig dieselben", so Fischer. (Schluss) se

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