• 23.10.2003, 12:45:31
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KÖSSL: NEUES ASYLGESETZ BESCHLEUNIGT VERFAHREN

Neues Gesetz bedeutet rasche Hilfe - Eindämmung des Asylmissbrauchs

Wien, 23. Oktober 2003 (ÖVP-PK) Österreich ist ein Asylland mit
einem ordentlichen und rechtsstaatlichen Asylverfahren, und das wird
auch mit dem neuen Gesetz so bleiben. Österreich ist kein
Zuwanderungsland und wird es auch zukünftig nicht sein, aber alle
Asylwerber, die mit einem tatsächlichen Asylgrund nach Österreich
kommen - sei es aus ethnischen, politischen oder religiösen Gründen -
sollen eine rasche, umfassende Hilfe bekommen. Und das wird mit dem
neuen Asylgesetz gewährleistet. Das sagte heute, Donnerstag,
ÖVP-Sicherheitssprecher Abg. Günter Kössl bei der Debatte zur
Asyl-Gesetz-Novelle 2003. ****

Das derzeitige Asylgesetz sei auf rund 14.000 Anträge ausgerichtet
und berücksichtige nicht die rasante Entwicklung: 1998 bis 2002 sei
die Zahl der Asylanträge von 13.800 auf rund 39.000 angestiegen. Rund
80 Prozent der Asylantragsteller kämen dabei aus rein
wirtschaftlichen Überlegungen ins Land. "Aufgrund des bestehenden
Gesetzes ergeben sich Kettenanträge mit Berufungen und somit
Verschleppungen des Verfahrens über Jahre. Durch die verschiedenen
Rechtsunsicherheiten dauern die Asylverfahren zu lange. Das bedeutet,
dass jene Menschen, die rasche Hilfe brauchen würden, langen
Verfahren gegenüberstehen und oft erst nach Monaten eine Entscheidung
in Händen haben", erklärte Kössl.

Österreich habe mit vier Asylwerbern auf 1000 Einwohner die
höchste Zahl der Asylanträge, stellte Kössl weiter klar. Es sei daher
dringend erforderlich, ein neues Gesetz zu beschließen, das
Verfahrensbeschleunigungen und -klarheit schafft, den Asylmissbruch
eindämmt, eine schnelle Unterscheidung zwischen Asylanten und
Migranten bringe und den tatsächlich Schutzsuchenden rasch und
umfassend Hilfe gewähre.

Auch in Zukunft werde es eine Berufungsmöglichkeit geben,
beispielsweise wenn sich der Sachverhalt gegenüber der ersten Instanz
wesentlich geändert habe oder wegen Traumatisierung oder Folterung.
Die Anwendung und Auslegung dieser Bestimmungen werde den
unabhängigen Mitgliedern des Bundesasylamtes obliegen.

Kössl wies darauf hin, dass unter Minister Strasser die
Bundesbetreuung seit 1999 von rund 2.800 auf rund 8.800 Plätze erhöht
- und damit mehr als verdreifacht - wurde. "Wenn hier jemand von
einer Politik der Kälte spricht, dann glaube ich, dass dabei die
Tatsachen massiv verdreht werden", so Kössl zur Opposition. Natürlich
gebe es Ausschließungsgründe. Niemand würde verstehen, wenn jemand,
der in Bundesbetreuung ist und der eine strafbare Handlung tätigt,
auch weiterhin vom Staat betreut und obsorgt werde. Der
ÖVP-Sicherheitssprecher wies darauf hin, dass es 1991 beschlossen
wurde, dass es keinen Rechtsanspruch auf Bundesbetreuung gibt, was
1997 bestätigt wurde. "Jetzt wird auf einmal von der SPÖ, die 1991
dies mitbeschlossen hat, das Gegenteil gefordert. Das ist keine
ehrliche und offene Politik."
(Schluss)

OTS0177    2003-10-23/12:45

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