- 23.10.2003, 10:30:27
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Weinzinger: Genitalverstümmelung muss Asylgrund werden
Geschlechtsspezifische Fluchtgründe müssen berücksichtigt werden - Entschließungsantrag der Grünen
Wien (OTS) Die Asylgesetzgebung in Österreich ignoriert bis heute die
unterschiedlichen Lebenssituationen und Notlagen von Männern und
Frauen. Aus dieser ergeben sich eigenständige geschlechtsspezifische
Fluchtgründe. "Frauen sind der blinde Fleck des Asylgesetzes. Daher
ist ein Kriterienkatalog notwendig, was als geschlechtsspezifischer
Asylgrund anerkannt wird. Auf jeden Fall sollten darin
Genitalverstümmelung, Witwenverbrennung, Zwangsehe und Vergewaltigung
enthalten sein", fordert Brigid Weinzinger, Frauensprecherin der
Grünen.
Jenseits der Fluchtgründe muss auch die spezifische Situation von
Frauen im Asylverfahren verbessert werden. Es müsste
selbstverständlicher Standard sein, dass Frauen von Frauen
einvernommen werden. "Frauen, die ein traumatisches Erlebnis hinter
sich haben oder vor geschlechtsspezifischer Unterdrückung flüchten,
sind selten in der Lage, bei einer behördlichen Befragung durch
männliche Beamte dies auszusprechen", so Weinzinger. Auch in der
Bundesbetreuung müsse sichergestellt werden, dass Frauen nicht auf
der Strasse landen.
Die Grünen fordern daher in einem Entschließungsantrag, dass unter
Beiziehung von ExpertInnen und NGOs ein Kriterienkatalog
ausgearbeitet wird, der die Anerkennung geschlechtsspezifischer
Fluchtgründe regelt.
OTS0079 2003-10-23/10:30
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