• 16.10.2003, 12:07:14
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VKI: Passagiere wenden sich an Reiseveranstalter

Einstellung des Flugbetriebes bei Aero Lloyd und Rechte der Kunden

Wien (OTS) - Wie den Medien zu entnehmen ist, hat die deutsche
Ferienfluggesellschaft Aero Lloyd den Betrieb überraschend
eingestellt und einen Insolvenzantrag gestellt. Davon sind offenbar
tausende Fluggäste betroffen, die nun um ihre Flüge - insbesondere
Rückflüge aus den Feriendestinationen - bangen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) stellt klar, dass sich
Fluggäste, die bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht
haben und mit Aero Lloyd transportiert werden sollten, an ihren
Reiseveranstalter wenden müssen. Dieser hat für den vertragskonformen
Transport zu sorgen, also entsprechende Ersatzflüge zu organisieren.
Weiters hat der Reiseveranstalter - unabhängig von einem eigenen
Verschulden - auch für Mängel einzustehen, die aus dieser Situation
entstehen. So wird man bei extremen Verspätungen auch
Preisminderungsansprüche geltend machen können. Dagegen setzen
Schadenersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter ein Verschulden
des Veranstalters oder seiner Leistungsträger voraus. Ob ein solches
zum Beispiel auf seiten der Fluglinie vorliegt, wird man erst prüfen
müssen.

Fluggäste, die dagegen direkt bei Aero Lloyd nur einen Flug
gebucht haben, sollten zunächst über das Reisebüro klären lassen, ob
der Flug tatsächlich entfällt und müssen dann selbst für Umbuchungen
sorgen. Die Mehrkosten dafür können dann nur im Rahmen des
Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden.

SERVICE: Für Anfragen steht die telefonische Hotline des VKI von
Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr unter der Nummer 0900 910
024 zur Verfügung.

OTS0128    2003-10-16/12:07

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