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Schutz der Privatsphäre durch Berufsdetektive

Pressekonferenz des Österreichischen Detektiv-Verbandes (ÖDV) am 16.10.2003 in Linz

Wien (OTS) - Seit einer Novelle der Gewerbeordnung am 1.9.2003 zählt Lauschabwehr zum Tätigkeitsbereich der österreichischen Berufsdetektive. Gewerblich dürfen daher nur Berufsdetektive rechtswidrig angebrachte Lausch- und Späheinrichtungen ausfindig machen, um anschließend die Identität des Störenfrieds der Privatsphäre auszuforschen.

Opfer von Lauschangriffen sind vorwiegend Unternehmen. Auf Grund verbesserter und billigerer Lauschtechnik sind aber auch zunehmend Privatpersonen davon betroffen.

Die kontinuierliche Entwicklung der Audio- und Videotechnik arbeitet illegalen Lauschern in die Hände. Gleichzeitig besteht ein gesteigertes Bewusstsein für Datenschutz und Integrität der Privatsphäre.

Im Spannungsfeld zwischen krimineller Informationsbeschaffung und redlichem Informationsschutz leisten die österreichischen Berufsdetektive einen wertvollen Beitrag zur Rechtssicherheit, indem sie illegalen Lauschern das Handwerk legen.

Pressekonferenz des ÖDV am 16.10.2003 um 15.00 Uhr im Arcotel Nike (Untere Donaulände 9, 4020 Linz). Um Anmeldung wird gebeten.

Rückfragen & Kontakt:

und Anmeldung:
Mag. Bernhard Maier
ÖDV-Pressesprecher
Tel.: 0676 / 554 75 23
pressesprecher@oedv.at
http://www.oedv.at

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