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ÖÄK zu Hauptverband: Rechtssicherheit so schnell wie möglich herstellen

Brettenthaler: "Patienten wären Hauptbetroffene eines rechtlichen Vakuums"

Wien (OTS) - Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Dr. Reiner Brettenthaler, hat anlässlich des VfGH-Urteils in Sachen Hauptverband, die politisch Verantwortlichen dazu aufgerufen, in der Angelegenheit so rasch wie möglich Rechtssicherheit herzustellen. "Es wäre verhängnisvoll für die Versorgung der Bevölkerung, wenn durch den Beschluss des VfGH nun über längere Zeit ein rechtliches Vakuum entsteht. Unsere Patienten wären Hauptleidtragende dieser ungewissen Situation. Wir Ärzte erwarten daher eine unverzügliche und rechtlich einwandfreie Klärung der Situation durch die Politik, damit die Handlungsfähigkeit des Hauptverbandes sicher gestellt und die Entwicklung des Gesundheitswesens nicht blockiert wird", forderte Brettenthaler in einer Aussendung am Freitag. Die Politik sei gut beraten, rasch zu agieren und den Hauptverband nachhaltig auf solide Beine zu stellen - möglichst vor Ablauf der durch den VfGH gesetzten "Reparatur-Frist". "Sonst stehen auch die anstehenden Reformverhandlungen zur Gesundheitspolitik unter keinem besonders guten Stern", warnte der ÖÄK-Präsident.

Der Hauptverband sei einer der wichtigsten Verhandlungspartner für die Ärzte und damit eine der zentralen Entscheidungsinstanzen über wichtige Veränderungen zu Gunsten oder zu Lasten der Patienten. Ihm komme im gesundheitspolitischen Spiel der Kräfte eine tragende Rolle zu. Große Teile der Bevölkerung seien von seinen Entscheidungen abhängig. Daher sollten die Auflagen des Verfassungsgerichts seitens des Gesetzgebers unverzüglich umgesetzt werden. "Der Hick Hack um die Verwaltungsreform des Hauptverbandes zeigt uns ein weiteres Mal, dass gerade in einem so heiklen Feld wie der Gesundheitspolitik entscheidende Änderungen sorgfältig überdacht werden müssen," mahnte Brettenthaler. "Der Patient kann zu Recht erwarten, dass Reformen im Gesundheitswesen, die deutliche Folgen für das Wohlergehen vieler haben können, auch vor einem Verfassungsgericht standhalten." (Schluss)

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