• 08.10.2003, 14:37:37
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ÖAMTC: Kritik an "schrägen" Polizeiaktionen in der Semperstraße im 18. Bezirk

Neue Gesetzesbestimmung ermöglicht Parken auch unter fünf Meter Fahrbahn-Restbreite

Wien (ÖAMTC-Presse) - Heftig kritisiert der ÖAMTC die von den
Autofahrern als glatte Schikane empfundene Aktion Scharf in der
Semperstraße zwischen Anastasius-Grün-Gasse und Schrottenbachgasse
nebst dem Währinger Park. Auf einer Strecke von rund 100 Metern wird
dort seit Menschengedenken schräg geparkt. Bodenmarkierungen zum
Schrägparken sind aber nicht vorhanden. Rein formal ist daher das
Abstellen von Fahrzeugen nicht parallel zum Fahrbahnrand
rechtswidrig.

Doch alleine dieses formale Argument lässt ÖAMTC Jurist Martin
Hoffer als Rechtfertigung für die jüngsten Polizeiaktionen, bei denen
zahlreiche Fahrzeuge beanstandet wurden, nicht gelten: Die Behörde
hat dafür zu sorgen, dass - gerade bei akuter Parkplatznot wie sie in
diesem Grätzel herrscht - durch vernünftige Maßnahmen die optimale
Ausnützung des knappen Parkraumes ermöglicht wird.

Der ÖAMTC verweist auf eine relativ neue Bestimmung in der StVO,
wonach sogar dann, wenn für zwei Fahrtrichtungen nicht zwei volle
Fahrstreifen frei bleiben, das Abstellen eines Fahrzeuges erlaubt
ist, wenn mit Bodenmarkierungen das Abstellen ermöglicht wird.
Zusätzlich hatte das Schrägparken in den letzten 20 Jahren hier nie
zu Problemen geführt.

Die Schlussfolgerung des Clubs: Schleunigst
Schrägpark-Bodenmarkierungen anbringen und die laufenden
Verwaltungsstrafverfahren wegen Geringfügigkeit des Verschuldens
einstellen! Der ÖAMTC erteilt daher auch Absichten im "grün"
regierten Siebenten Bezirk eine klare Absage, Platz sparende
Schrägparkplätze aufzulösen. Das bringt weder mehr Lebensqualität für
die Parkplatz suchenden Bewohner noch für die lokale Wirtschaft. Ganz
im Gegenteil: Der Parkplatzklau ist wegen der notwendigen
Mehrkilometer zur Parkplatzsuche und dem Entstehen von
Einkaufszentren am Stadtrand verantwortlich für die damit verbundene
Umweltbelastung.

(Schluss)
ÖAMTC-Informationszentrale/ho,la

OTS0223    2003-10-08/14:37

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAC

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