Novellierung des AVOG in Begutachtung
Finz: Schaffung einer serviceorientierten, kostengünstigen, effizienten und flexiblen Organisation
Wien (03.10.2003) - Das Bundesministerium für Finanzen hat eine Novellierung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes (AVOG) zur Begutachtung aussandt. Dabei geht es um eine Veränderung der mittleren Organisationsebene der Finanzverwaltung, die aus den Finanzlandesdirektionen und den Finanz- und Zollämtern besteht. "Ziel ist die Schaffung einer serviceorientierten, kostengünstigen, effizienten und flexiblen Organisation nach New Public Management Grundsätzen", so Finanzstaatssekretär Dr. Alfred Finz. "Diese Organisation, eingebettet in starke Regionen, bringt Vorteile für den Bürger, da die Verwaltung näher zu ihm rückt. Das ist gelebter Föderalismus." *****
Folgende Reformmaßnahmen wurden bereits eingeleitet bzw. befinden sich in Umsetzung: Zusammenführung von 80 auf 43 Finanzämter mit mehr Kompetenzen und Aufgaben als bisher (mit Dezentralisierung und Beibehaltung aller Standorte), Verringerung der Hierarchiestufen, höhere Eigenverantwortung der Wirtschaftsraum-Finanzämter, Einrichtung eines Infocenter an jedem Standort zur besseren Servicierung der Bürger, Erhöhung der Anzahl der Betriebsprüfer und größere Prüfungsvielfalt, Zusammenführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben (Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung durch einen Prüfer), höhere Effizienz bei der Betrugsbekämpfung (Risikoanalyse, Reverse Charge, Kontrolle illegal Beschäftigter, Sondereinsatztruppe Bau, etc).
Mit der nun beabsichtigten Novellierung der AVOG wird der nächste Schritt zur Regionalisierung der Finanzverwaltung gesetzt. Inhalt ist die Neugestaltung der Finanzlandesdirektionen: Bisher wurden auf dieser Organisationsebene bereits folgende Reformmaßnahmen realisiert:
*) Einrichtung des Unabhängigen Finanzsenates als österreichweite Berufungsbehörde mit 01.01.2003
*) Österreichweite Zusammenfassung von steuerrechtlichem Expertenwissen zur Unterstützung der einzelnen Finanzämter mit 01.05.2003
Um die Steuerung und Unterstützung der Finanz- und Zollämter effizient zu gewährleisten, Doppelgleisigkeiten auszuschließen und einheitliche Standards wirksam werden zu lassen, ist eine Änderung des rechtlichen Rahmens notwendig. Aufgrund der Neuorganisation der Finanzverwaltung in Form von Wirtschaftsräumen ist auch eine Neuordnung der übergeordneten Behördenorganisationen notwendig. Finanzlandesdirektionen werden sich künftig auf das regionale Management zur Steuerung und Unterstützung der Finanz- und Zollämter konzentrieren.
Damit wird Folgendes erreicht:
*) Kosteneinsparungen und Mehrergebnisse in Höhe von 250 Millionen Euro,
*) Gleichmäßigkeit der Besteuerung (einheitliche Rechtsauslegung und Rechtsanwendung),
*) Sicherung des Abgabenaufkommens,
*) Stärkung der Bürgerrechte (Unabhängiger Finanzsenat) und der Bürgerorientierung (besserer Service, elektronischer Zugang, kürzere Erledigungszeiten usw.),
*) Gleichmäßige Prüfungsdichte zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen.
"Mit dieser Änderung, die eine schlanke, schlagkräftige Finanzverwaltung mit einer optimalen Aufgabenteilung zwischen den Organisationsebenen gewährleistet und die im Endausbau ab 2006 wirksam wird, wird das BMF einen weiteren wichtigen Baustein zum Erfolg der Reformvorhaben der Bundesregierung leisten", so Finz abschließend. (Schluss)
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