AK zu Getränkesteuer: Kein doppelter Gewinn für Wirte
AK-Erhebungen zeigen: für Getränkesteuer haben die Konsumenten gezahlt - ohne Prüfung würde jeder Wirt jetzt einen Mercedes zurückbekommen
Wien (AK) - Die AK begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass die Getränkesteuer nur an jene Wirte und Handelsbetriebe zurückgezahlt werden muss, die diese Steuer nicht auf die Kunden überwälzt haben. "Eine generelle Rückzahlung hätte nichts anders bedeutet, als dass jeder Wirt jetzt soviel zurückbekommt, wie ein mittlerer Mercedes kostet, auch wenn für ihn die Getränkesteuer ohnehin die Gäste über höhere Preise bezahlt haben", sagt AK Direktor Werner Muhm. Dass die Konsumenten für die Getränkesteuer mit überhöhten Preisen gezahlt haben, war nicht die Ausnahme sondern die Regel. Zahlreiche AK Preiserhebungen zeigten, dass sowohl der Lebensmitteleinzelhandel als auch die Gastronomie die Getränkesteuer auf die Konsumenten überwälzt haben. Allein die beiden größten Handelsketten würden jetzt Rückzahlungen von je 70 Millionen Euro bekommen - alles finanziert von den Konsumenten. "Eine vollständige Rückahlung würde die Gemeinden 1,2 Milliarden Euro kosten", sagt Muhm, "das wäre nicht nur ein Schlag gegen die öffentliche Investitionsfähigkeit, sondern für manche Gemeinde der finanzielle Ruin." Die AK fordert alle mit der Getränkesteuer befassten Behörden auf, alle rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, damit sich eine Branche nicht noch einmal am Geld der Konsumenten bereichert. ***
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