- 31.07.2003, 16:57:08
- /
- OTS0169 OTW0169
Volksanwalt Stadler kritisiert: Verdacht der Missachtung des Meldegesetzes besteht weiter
Wien (OTS) - Die Volksanwaltschaft hat bereits in ihrer
Fernsehsendung am 5. April 2003 auf das Problem des Verkaufs von
Meldedaten hingewiesen. Im Mittelpunkt des Prüfungsverfahrens steht
vor allem die "zweistufige Meldeabfrage", die durch das BMI bzw.
andere Unternehmen angeboten wird.
Entsprechend den Bestimmungen des Meldegesetzes müssen Vorname,
Familienname, Geburtsdatum und ein zusätzliches Merkmal angegeben
werden, um die Daten zu erhalten. Das Innenministerium bestätige
selbst gegenüber der Volksanwaltschaft, dass nach Eingabe von Vor-
und Familienname und eines zusätzlichen Merkmales eine Liste von
möglichen Geburtsdaten aufscheint. Aus dieser Liste kann der Benutzer
nach Belieben wählen.
Aus Sicht der Volksanwaltschaft entspricht dies keinesfalls den
Anforderungen des Meldegesetzes . Ziel des Gesetzgebers war
klarerweise, eine restriktive Abfragemöglichkeit zu schaffen. Es ist
für die Volksanwaltschaft nicht zu ersehen, weshalb die
Selektionsmöglichkeit im Bereich des Geburtsdatums den Bestimmungen
des Meldegesetzes entspricht, zumal das weitaus weniger
konkretisierende "zusätzliche Merkmal" (z.B. Staatsbürgerschaft)
keiner solchen Selektion zugänglich ist. Nach der vorliegenden
Verwaltungspraxis ist es demjenigen, für den der Kostenfaktor keine
Rolle spielt, möglich, sämtliche Geburtsdaten einzusetzen und damit
eine Vielzahl von Personen abzufragen. Dass dies nicht dem Willen des
Gesetzgebers entspricht, erscheint der Volksanwaltschaft evident.
Es besteht daher dringender Bedarf, diesen Missstand abzuschaffen.
Die im Zuge des Prüfungsverfahrens ebenfalls kritisierte von einem
Unternehmen angebotene Zurverfügungstellung von Daten wurde bereits
abgeschafft und die Abfragemöglichkeit dieses Unternehmens
unterbunden.
OTS0169 2003-07-31/16:57
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VOA






