• 23.05.2003, 18:13:30
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  • OTS0278 OTW0278

Vollversammlung der AK Kärnten geschlossen gegen Pensionsreform (3)

Gemeinsame Resolution aller Fraktionen in der AK

Klagenfurt (AK) In einer gemeinsamen Resolution haben sich heute
alle in der Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten vertretenen
Fraktionen gegen die geplante Pensionsreform ausgesprochen.
Bundesregierung und Nationalrat werden aufgefordert, gemeinsam mit
den Sozialpartnern ein Modell zu erarbeiten, das sozial gerecht ist
und die Pensionen langfristig sichert.
Die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen (FSG), die
Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) und die Kammerräte des ÖAAB einigten
sich in der gemeinsamen Resolution auf fünf Grundsätze als
unverzichtbare Säulen einer nachhaltigen Pensionsreform.
Die Resolution im Wortlaut: Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für Kärnten fordert die Österreichische
Bundesregierung und den Österreichischen Nationalrat auf, einen
gemeinsamen Weg zu suchen, um eine gerechte und nachhaltige
Pensionsreform unter Einbeziehung der Sozialpartner und Experten nach
den folgenden Grundsätzen zu erarbeiten:
Die Sicherung des Lebensstandards in der gesetzlichen
Pensionsversicherung nach dem Umlageverfahren muss auch für die
künftigen Generationen gewährleistet sein. Langfristiges Ziel der
Pensionsreform muss sein, nach 45 Versicherungsjahren bei einem
Antrittsalter von 65 Jahren eine Pensionshöhe von 80 Prozent des
durchschnittlichen und mit der Lohnentwicklung aufgewerteten
Lebenseinkommens zu garantieren. Besondere Lebensverläufe und
Arbeitsbedingungen sind entsprechend zu berücksichtigen.
Die derzeit unterschiedlichen Systeme sind nach dem Prinzip
gleiches Beitragsrecht - gleiches Leistungsrecht zu harmonisieren.
Der Übergang zum harmonisierten Pensionssystem ist für alle Gruppen
nach denselben Grundsätzen zu gestalten.
Der Weg zu den dargestellten Zielen ist nach dem Grundsatz des
Vertrauensschutzes und entsprechend den Erfordernissen der
demographischen Entwicklung zu gestalten: Die Regeln des neuen,
harmonisierten Pensionsrechts sind nur für zukünftige
Versicherungszeiten, nicht aber für vergangene Zeiten anzuwenden.
Die Abschaffung der vorzeitigen Alterspensionen wird abgelehnt. Um
das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben, soll den Menschen die
Wahlmöglichkeit eröffnet werden, ob sie bis zum Regelalter arbeiten
oder mit Abschlägen vorzeitig in Pension gehen. Die Wahlmöglichkeit
ist durch Qualifikations- und Gesundheitsmaßnahmen und geeignete
beschäftigungsfördernde Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer zu
gewährleisten.
Die eigenständige Alterssicherung der Frauen (Kindererziehung,
Pflege von Angehörigen bzw. damit in Zusammenhang stehende Teilzeit)
ist zu verbessern. Die Beiträge für diese und die übrigen
Ersatzzeiten sind nach dem Verursacherprinzip zuzuweisen.

OTS0278    2003-05-23/18:13

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKK

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