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Forderungen starker Regionen an EU-Verfassungskonvent

Schausberger: Klagerecht und stärkere Berücksichtigung in den Verträgen für Regionen

Salzburg (OTS) - Die Einräumung eines Klagerechts für Regionen
mit Gesetzgebungskompetenzen, deren stärkere Berücksichtigung in den Vertragswerken der Europäischen Union sowie die dezidierte Erwähnung von Regionen im Subsidiaritätsartikel des Vertrags über die Europäische Union: Dies sind die wichtigsten Forderungen der 73 verfassungsmäßig "starken Regionen" in acht Mitgliedstaaten der EU, die sich in der Initiative REG LEG zusammengeschlossen haben, um gemeinsam für mehr Rechte in der Europäischen Union aufzutreten. In seiner Funktion als REG LEG-Präsident richtete Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger ein Schreiben an die Mitglieder des Präsidiums des EU-Verfassungskonvents und an die Vertreter der Staats- und Regierungschefs, die sich in dieser Woche unter anderem mit den Organen der EU befassen.

Schausberger führte aus, dass sich die Einführung von Artikel 203 im Vertrag von Maastricht, durch den Regionen Vertreter in den Rat der Europäischen Union entsenden können, als äußerst nützlich erwiesen habe. Dadurch würden Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, innerhalb der Ratsarbeit flexibel vorzugehen und dabei ihre interne Kompetenzverteilung zu berücksichtigen. Mit einer Ausnahme nutzen alle "dezentralisierten" EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit von Artikel 203, ihre Regionen entsprechend ihrer internen Verantwortlichkeiten in die Ratsarbeit einzubeziehen. Dem Rat der Europäischen Union kommt in der Gesetzgebung der EU mit dem Europäischen Parlament die entscheidende Rolle zu.

AdR als eigenständiges EU-Organ

Mit Vehemenz vertritt Schausberger die institutionelle Absicherung und Klarstellung des Ausschusses der Regionen. "Der Ausschuss der Regionen ist ein politisches Gremium, das Regionen und lokale Gebietskörperschaften vertritt. Er hat daher eine völlig andere Struktur und Stellung als die im Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) vertretene organisierte Zivilgesellschaft. Deshalb muss der Ausschuss der Regionen als Organ in Artikel 14 (Titel IV) aufgeführt und AdR und WSA in unterschiedlichen Artikeln des Verfassungsvertrages behandelt werden", so der Landeshauptmann.

In dem Schreiben verweist Schausberger als Vertreter der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen auch auf die Rolle dieser Regionen in den nationalen Ratifikationsverfahren für eine zukünftige europäische Verfassung. Dabei wird bekräftigt, dass die Regionen ihren Beitrag für eine problemlose Annahme leisten wollen.

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