- 22.04.2003, 10:38:27
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Sparen bei Rechtsschutz - absolutes Tabu im Rechtsstaat Rechtsanwälte gegen Sparmaßnahmen bei StPO-Reform
Wien (OTS) - Mit Entschiedenheit wendet sich die
Rechtsanwaltschaft gegen die Pläne des Justizministers Dr.
Böhmdorfer, im Rahmen der Reform des Vorverfahrens im Strafprozess
beim Rechtsschutz zu sparen. "Von exzessiven Rechtsmittel- und
Beschwerdemöglichkeiten kann keine Rede sein", erklärt die
Strafrechtsreferentin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
und der Rechtsanwaltskammer Wien, Dr. Elisabeth Rech. "Die Reform
trägt dem Umstand Rechnung, dass den Sicherheits- und
Strafverfolgungsbehörden mehr Macht übertragen wird. In Wirklichkeit
bedarf es sogar noch ein Mehr an effektivem Rechtsschutz."
Die Rechtsanwaltschaft hat sich bis zuletzt für die Reform
ausgesprochen, selbstverständlich immer unter der Voraussetzung eines
Korrektivs zur Macht des Sicherheitsapparates. Und dieses Korrektiv
kann nur durch einen effektiven und unmittelbar greifenden
Rechtsschutz gewährleistet sein.
Wenn die Verweigerung von Akteneinsicht vor den
Strafverfolgungsbehörden oder die Anwesenheit des Verteidigers bei
Vernehmungen erst gemeinsam mit der Anklageschrift angefochten werden
können, kann von effektivem Rechtsschutz keine Rede mehr sein. Damit
ist dem Einzelnen in seinem Verfahren gegen Übergriffe kein Schutz
geboten und das Grundrecht eines jeden Bürgers auf ein faires
Verfahren nicht mehr gewährleistet. Dies trifft sowohl auf
Beschuldigte in einem Verfahren als auch auf Geschädigte durch eine
Straftat zu.
Rechtsschutz ist nicht dazu da, Verfahren zu verzögern, sondern
kann im Gegenteil zu wesentlich strafferen und zügigeren Verfahren,
sowie auch zu rascheren Einstellungen führen. Auch dieser Effekt geht
verloren, sobald gegen Rechtsverstöße erst Monate später Abhilfe
geschaffen werden kann.
Das Gesetz tritt, auch wenn es noch in diesem Jahr beschlossen
wird, erst in einigen Jahren in Kraft. Es ist daher genügend Zeit,
für entsprechende finanzielle Ressourcen zu sorgen. "Auch in größten
Sparzeiten sollte es in einem Rechtsstaat Tabus geben. Eines davon
ist, gerade im Strafverfahren, in dem es um die Freiheit des Bürgers
geht, beim Rechtsschutz zu sparen. Budgeterwägungen dürfen nicht über
Ausmaß und Effektivität von Rechtsschutzeinrichtungen in einer
Gesellschaft entscheiden," so Rech.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Dr. Elisabeth Rech
Tel: 01/513 10 82
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