• 02.04.2003, 11:20:17
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  • OTS0084 OTW0084

Blumau an der Wild:

Feuchtwiesen zum Naturdenkmal erklärt

St.Pölten (NLK) - Die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der
Thaya hat Teilflächen eines Grundstücks in Blumau an der Wild in der
Marktgemeinde Ludweis-Aigen (Bezirk Waidhofen an der Thaya) kürzlich
zum Naturdenkmal erklärt. Die nordöstlich von Göpfritz an der Wild
liegende Acker- und Wiesenlandschaft wird vom großen Waldgebiet der
Wild begrenzt. Am Westrand des Waldgebiets befinden sich
Feuchtwiesen, die teilweise von kleinen Aufforstungen durchsetzt
sind. Durchzogen wird der Bereich sowie die angrenzenden Grundstücke
von einem Entwässerungsgraben. Die Parzelle wird von fünf Eigentümern
bewirtschaftet. Diese Wiesen an der Wild sind bekannte Brutgebiete
für Kiebitze, Wachtelkönig und Wiesenpieper. Auch seltene Pflanzen
wie das Breitblättrige Knabenkraut, die Sumpf-Stendelwurz, das
Schmalblättrige Wollgras, der Lungen-Enzian, die Sumpf-Schwertlilie
oder die Sibirische Schwertlilie sind hier zu finden.

Mit der Erklärung der Streu- und Feuchtwiesen zum Naturdenkmal hat
die Bezirkshauptmannschaft ein Eingriffsverbot erlassen, mit der
Ausnahme, dass eine oder zwei Mahden im Jahr erlaubt sind. Das Mähgut
muss aber entfernt werden, ebenso kleinere Gehölzgruppen. Eine
Düngung der Wiesen, das Aufforsten, das Anlegen von
Christbaumkulturen und Ziehen neuer Entwässerungsgräben, eine
intensive Beweidung, das Anlegen von Teichen und anderes mehr ist
aber ausdrücklich verboten.

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung
Pressestelle
Tel.: 02742/9005-12312

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NLK

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